Pressemitteilung |

Handel zu Fernabsatzgesetz im Vermittlungsausschuss

(Berlin) - "Wer etwas kauft, was er nicht haben und deshalb umtauschen möchte, muss es auf eigene Kosten zurückbringen." Dieser Grundsatz sollte zwingend auch im Bereich des Fernabsatzes gelten, forderte Dr. Michael Fuchs, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände in Berlin zu dem entsprechenden Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 7. Juni.

Der Vermittlungsausschuss will eine Regelung erreichen, wonach der Käufer, der im Bestellhandel von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Rücksendekosten lediglich bei einem Warenwert bis 80 DM zu tragen habe. Die hier vorgeschlagene Regelung findet nur bedingt die Zustimmung des deutschen Handels, sagte BDH-Präsident Dr. Michael Fuchs. Es sei zwar zu begrüßen, dass nunmehr für alle Waren bis 80 DM der Käufer die Rücksendekosten zu tragen habe. Damit sei die in der Diskussion vorgeschlagene Bevorzugung des Buchhandels auf alle Handelsbereiche ausgedehnt worden.

Nach wie vor sei jedoch nicht einzusehen, weshalb zum Beispiel die Käuferin eines teuren Damenkostüms die Rücksendekosten nicht zu tragen habe. Die BDH fordert daher den Gesetzgeber auf, für alle Waren unabhängig vom Preis, die Rücksendekosten beim Umtausch dem Käufer zuzuordnen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDH, Andreas Kammholz, Tel.: 0228/2600423, Fax: 0228/2600435

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