Handel: Arbeitsmarktreform greift zu kurz
(Berlin) - "Der aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 14. März 2003 entsprungene und nun vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt kann die Handelsverbände nicht zufrieden stellen. Zwar ist in einzelnen Punkten des vorgelegten Gesetzentwurfs der Reformwille der Bundesregierung durchaus erkennbar. In wesentlichen Teilen greifen die Reformvorhaben jedoch zu kurz." Das erklärte in Berlin Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), anlässlich der am 8. September 2003 vor dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit stattfindenden öffentlichen Anhörung der Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere beim Kündigungsschutzgesetz, beim Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie beim Sozialgesetzbuch III (vormals Arbeitsförderungsrecht) vor. Die BDH hat zu diesem Gesetzentwurf Stellung bezogen.
Franzen sagte, Ziel der Reformen am Arbeitsmarkt müsse es sein, das gesamte Arbeitsrecht für Unternehmen wieder transparenter und handhabbarer zu machen. Durch tiefgreifende Reformen müssten Einstellungshemmnisse abgebaut Teilzeit- und Befristungsgesetz werden. "Dem vorgelegten Gesetzentwurf, der unbestritten in die richtige Richtung zeigt, müssen aber unbedingt weitere Schritte folgen", so der Handelspräsident. Zur nachhaltigen Belebung des deutschen Arbeitsmarktes habe die BDH, die rund 500.000 Unternehmen mit vier Millionen Arbeitnehmern vertritt, konkrete Änderungsvorschläge gemacht. Franzen: "Es gilt nun, zügig die dem deutschen Arbeitsmarkt anhaftende Zementierung zu sprengen und ihm den überlebensnotwendigen Spielraum zur Verfügung zu stellen. Die Zeit zum Handeln ist knapp. Es bedarf daher einer konsequenten Umsetzung."
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