Hamburger Vorstoß zur Gemeinnützigkeit von eSport - ESBD: "Wichtiger Schritt in die richtige Richtung"
(Berlin) - Auf der Tagung der Hamburger Sportjugend kündigte der Finanzsenator der Freien Hansestadt an, dass Teile von eSport in Zukunft über den Status der "Förderung der Jugend- und Altenhilfe" (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO) als gemeinnützig eingestuft werden. Ausschlaggebend seien dafür die Kriterien der Hamburger Sportjugend, die auch Strategiespiele wie "League of Legends" umfassen, dafür andere Spiele insbesondere aus dem Bereich der Taktik-Shooter ausspart. Die Hamburger Sportjugend erklärte zu der Regelung, dass sie solange gelten würde, bis auf Bundesebene eine anderslautende Entscheidung getroffen wird.
ESBD-Vizepräsident Martin Müller kommentierte dazu am Rande der Tagung: "Der Vorstoß des Land Hamburg ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er schafft mehr Freiräume und Flexibilität für die Vereine vor Ort, die im eSport aktiv werden wollen. Das stärkt den eSport im Norden deutlich und reizt die Handlungsspielräume auf Landesebene aus. Hamburg hat hier Vorbildcharakter für andere Bundesländer."
"Gleichzeitig darf dieser Vorstoß aus Hamburg nur der Anfang sein. eSport ist eine Sportart für Jugendliche, aber zunehmend auch für erwachsene Menschen, die unter dieser Regelung nicht abgebildet werden", mahnt Müller. "Die Lösung ist beschränkt auf Hamburg, quasi eine Elbinsellösung. Und sie fasst eSport nicht als ganzheitliche Sportart. Das zeigt den dringenden Bedarf einer einheitlichen und ganzheitlichen Regelung im Bund, um eSport als vollwertige Sportart unter die Gemeinnützigkeit zu fassen."
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