Pressemitteilung | Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC)

Hamburg: Herausforderungen und Appell in der Startphase des E-Rezeptes aus Sicht der Homecare-Branche

(Hamburg) - Seit Jahresbeginn hat die Einführung von E-Rezepten für Arzneimittel eine signifikante Zunahme verzeichnet (Stand 07.02.204 = 62.158.801 eingelöste eRezepte), da es seit dem 01.01.2024 die Verpflichtung für Arztpraxen gibt, eRezepte für Arzneimittel auszustellen. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, bringt jedoch auch Herausforderungen für den Homecare-Sektor mit sich.

Einige Ärzte und Praxen sind unsicher im Umgang mit dem neuen System, was dann zu Verzögerungen bei der Ausstellung der für unsere Branche noch zwingend zu verwendenden Muster-16-Rezepten und demnach zu Nachteilen für unsere Mitglieder führen kann. Daher möchten wir auf die Bedeutung einer reibungslosen Implementierung und Schulung des eRezept-Systems hinweisen und gleichzeitig einen Appell an die gesamte Branche richten. Es ist wichtig zu betonen, wofür eRezepte ausgestellt werden dürfen und wofür nicht.

Der VVHC e.V. vertritt als Berufsverband die Berufsgruppe der Leistungserbringer für Hilfsmittel, Verbandmittel und bilanzierte Diäten (enterale Ernährung) nach den §§ 31, 33 und 126 Sozialgesetzbuch V.

1. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen zum eRezept sowie auf Basis der bestehenden Gesetzgebung können bzw. dürfen bisher nur verschreibungspflichtige Arzneimittel per eRezept verordnet werden.

2. Die Verordnung von Verbandmitteln, Hilfsmitteln und bilanzierten Diäten (enterale Ernährung) muss, gemäß der aktuellen Gesetzeslage sowie unter Berücksichtigung der technischen Spezifikationen der gematik, weiterhin auf Papier und dem Rezept-Formular Muster 16 erfolgen.

Fehler bei der Ausstellung von Rezepten bzw. fälschlicherweise ausgestellten e-Rezepten führen zu Problemen bei der Versorgung und beeinträchtigen die Arbeitsprozesse der Homecare-Leistungserbringer erheblich.

"Wir verzeichnen derzeit bei unseren Mitgliedern einen erhöhten Aufwand, Ärzte und Praxen über die derzeitige und gültige Rechtslage zu informieren und Verordnungen rechtskonform ausstellen zu lassen. Gleichzeitig besteht zudem ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Patienten/Versicherten mit dem Umgang der Versichertenkarten vor Ort in der Apotheke. Der Patient/Versicherte muss aktiv in der Apotheke mitteilen, welche der verordneten Arzneimittel mit Vorlage der Versichertenkarte eingelöst werden und welche nicht. Ansonsten gilt mit der Vorlage der Versichertenkarte automatisch eine Einwilligung zum Abruf aller offenen E-Rezepte. Dies ist insbesondere in der Versorgung der Parenteralen Ernährung sowie der Schmerztherapie aufgrund der Konstellation mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und ggf. Verbandsmitteln mit Komplikationen und erhöhtem Aufklärungsbedarf/-aufwand verbunden. Teilweise berichten unsere Mitglieder auch davon, dass Sie von Praxen diesbezüglich nicht ernst genommen und abgewiesen werden, obwohl unsere Mitglieder insbesondere auf die Informationen und Handreichungen der gematik sowie der KBV zurückgreifen, so Dennis Giesfeldt, Leiter Projekt-/Versorgungsmanagement und Digitalisierung im VVHC".

Wir stehen im Austausch mit der gematik und anderen relevanten Akteuren, um Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu finden und die Situation für unsere Mitglieder zu verbessern. Der VVHC hat seinen Mitgliedern als ultimo Ratio empfohlen, Fälle, in denen "nur eRezepte" ausgestellt werden, die regionale KV entsprechend zu informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC) Pressestelle Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg Telefon: (040) 53299370, Fax: (040) 53299100

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