Pressemitteilung | Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

Hamburg: Finanzhilfe für Privatschulen deckt 56 Prozent der Kosten eines Staatsschülers

(Hamburg/Frankfurt am Main) - In zahlreichen Bundesländern ist zwischen Privatschulen und Kultusverwaltung umstritten, wie hoch die staatliche Finanzhilfe für Ersatzschulen – gemessen an den Kosten eines staatlichen Schülers – tatsächlich ist. Nach jahrelangen Vorarbeiten ist es jetzt in Hamburg gelungen, für das Haushaltsjahr 2001 ein beiderseits akzeptiertes Ergebnis vorzulegen. Danach beträgt die Finanzhilfe im Durchschnitt der Schulstufen und Schulformen 56 Prozent der Kosten eines Staatsschülers. Bei der Berechnung wurden erstmals auch fiktive Mieten für die Gebäudekosten an staatlichen Schulen berücksichtigt.

Dieses Ergebnis bestätigt die vom Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) schon seit Jahren vertretene These, dass den Ersatzschulen ein erheblicher Teil des ihnen zustehenden Geldes vorenthalten wird. Erst bei einer Zuschusshöhe, die etwa achtzig Prozent des staatlichen Schülers erreicht, ist die Forderung des Grundgesetzes erfüllbar, wonach auch Schulen in freier Trägerschaft allgemein zugänglich sein sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) Darmstädter Landstr. 85 A, 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069/6091890, Telefax: 069/60918910

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