Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Halbzeitbilanz der Bundesregierung - BREKO zieht Halbzeitbilanz zum Glasfaserausbau

(Berlin) - Die Bundesregierung wird heute ihre Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode vorstellen. Mit der nun vorgelegten Bestandsaufnahme erfüllt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgelegte Vereinbarung ("Revisionsklausel"*), die eine Bewertung der Arbeitserfolge der Koalition von CDU/CSU und SPD zur Halbzeit der Legislaturperiode vorsieht.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zieht ebenfalls eine Bilanz des bislang Erreichten in puncto Breitbandausbau und den hierfür notwendigen (rechtlichen/regulatorischen) Rahmenbedingungen:

- Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser: Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: "Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus."
Bewertung des BREKO: Im Gegensatz zur Vorgängerregierung hat sich die neue Bundesregierung einen klaren Gigabit-Fokus verordnet. Dabei muss es nun aber darauf ankommen, Übergangstechnologien wie VDSL (Super-) Vectoring, die nur auf Glasfaser bis zum "grauen Kasten" an der Straße setzen, endgültig zu überwinden und künftig nur noch auf reine Glasfaser zu setzen. Deutschland braucht Glasfaser bis mindestens in die Gebäude, um die beste digitale Infrastruktur für weiteres Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Ziel müssen gleichwertige Lebensverhältnisse - und damit auch zukunftssichere, direkte Glasfaseranschlüsse - in Stadt und Land sein.

- Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ("Große TKG-Novelle"): Eine "Großbaustelle" in diesem und auch im kommenden Jahr ist/wird die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Mit ihr werden nicht nur die neuen Regelungen einer zentralen europäischen Richtlinie - des so genannten TK-Kodex - in deutsches Recht umgesetzt, sondern auch weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Mit der TKG-Novelle sollen auch von der Bundesregierung gesetzte Ziele und Maßnahmen geregelt werden (siehe unten). Ein erster Entwurf wird noch in diesem Jahr erwartet.
Bewertung des BREKO: Das neue TKG muss unmissverständlich die richtigen Rahmenbedingungen zugunsten direkter Glasfaseranschlüsse vorgeben, damit wir das Ziel eines möglichst flächendeckenden Glasfaserausbaus möglichst schnell und effizient erreichen können. Hierzu zählen u.a. die künftige Glasfaserregulierung sowie das Verhindern schädlichen "Trittbrettfahrens" beim Glasfaserausbau (vgl. die weiteren Punkte unten).

- Künftige Glasfaserregulierung: Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur darauf, dass ein künftiger (reiner) Glasfasermarkt mit weniger - aber nicht ganz ohne - Regulierung auskommen kann. Bedingung dafür ist eine starke Bundesnetzagentur als "neutraler Schiedsrichter", die in Streitfällen eingreifen und Wettbewerb sicherstellen muss. Anstelle strenger Regulierung setzt die Bundesregierung auf Kooperationen zwischen den Anbietern, die auf fairem gegenseitigen Netzzugang (Open Access) basieren. Die künftige Glasfaserregulierung muss im Zuge der geplanten Änderung des TKG geregelt werden (siehe oben).
Bewertung des BREKO: Der BREKO hält diesen Ansatz für absolut sinnvoll und setzt selbst klar auf Open-Access-Kooperationen - ausdrücklich auch mit der Deutschen Telekom -, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Hierfür hat der BREKO als führender deutscher Glasfaserverband nicht zuletzt eine eigene Handelsplattform etabliert (BREKO Handelsplattform - das "eBay für Glasfaseranschlüsse") etabliert. Kein Unternehmen (auch nicht die Deutsche Telekom!) wird den Kraftakt Glasfaserausbau allein stemmen können. Durch die konsequente Nutzung einer offenen Handelsplattform für Glasfaseranschlüsse lassen sich auch die zur Verfügung stehenden Fördergelder effizienter nutzen: Denn Netzbetreiber, die Glasfasernetze mit Hilfe öffentlicher Fördergelder ausrollen, sind dazu verpflichtet, ihre Netze für andere Nachfrager zu fairen Bedingungen zu öffnen.

Bei der Frage der Regulierung des Glasfasermarkts darf indes nicht vergessen werden, für einen geregelten Übergang von Kupfer auf Glasfaser zu sorgen, damit die noch immer marktmächtige Deutsche Telekom seine Kunden nicht unter Ausschluss des Wettbewerbs einfach auf eine neue Infrastruktur umstellt. Hierfür braucht es einen klaren Migrationsplan, der faire Regeln für alle vorgibt. So darf es kein einseitiges Recht zur (vorzeitigen oder frei festgelegten) Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes muss bis Abschluss der Migration erhalten bleiben, um allen Marktteilnehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

- Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger "einen rechtlich abgesicherten Anspruch" auf "schnelles Internet" "zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten" will.

Bewertung des BREKO: Der BREKO hält einen solchen Anspruch für nicht geeignet, um den Glasfaserausbau in Deutschland (schneller) voranzutreiben. Im Gegenteil: Schon die "Androhung" einer möglichen Ausbauverpflichtung hat nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags für Investitionsverunsicherung bei den Netzbetreibern gesorgt. Der BREKO hat sich dennoch frühzeitig mit einem eigenen Vorschlag in die Diskussion eingebracht und ein eigenes Gutachten zu dem Thema erstellen lassen, das die konkrete Umsetzung des geplanten Anspruchs untersucht. Das Papier des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor, die auf Anreize für ausbauende Unternehmen als den besten Weg setzen.

Das IRNIK hält vor allem eine Kombination zweier anreizbezogener Modelle für sinnvoll: Bereits heute sollte der Glasfaserausbau durch die Vergabe von Gutscheinen ("Vouchern") forciert werden, mit denen Gebäudeeigentümer die Kosten für den Anschluss ihres Gebäudes an ein zukunftssicheres Glasfasernetz (Glasfaser-Hausanschluss) decken können. Für die Zeit ab 2025 könne dann zusätzlich ein Anspruch auf Durchführung von Förderverfahren in denjenigen Gebieten geschaffen werden, die auch bis dahin nicht privatwirtschaftlich erschlossen werden konnten - etwa, weil sie in ländlichen oder abgelegenen Regionen liegen. Nutzer hätten dann - je nach Ausgestaltung gegenüber der jeweiligen Kommune oder dem Bund - einen Anspruch auf die Durchführung eines Förderverfahrens zum Netzausbau in dem betroffenen Gebiet, auf das sich interessierte Unternehmen - wie auch schon bei heutigen Förderverfahren - im Rahmen einer Ausschreibung bewerben könnten.

- (Künftige) Förderung: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, Fördermittel nur noch so einsetzen, "dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden". Zugleich wollte man die Förderverfahren "so gestalten, dass unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen systematisch ausgebaut werden" und "die Förderbedingungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird".

Bewertung des BREKO: Mit dem "Relaunch" des Bundesförderprogramms Breitband im August 2018 sind tatsächlich nur noch Ausbauprojekte förderfähig, die direkte Glasfaseranschlüsse zu Bürgern und Unternehmen bringen. Neben dieser sehr positiven Entwicklung wurde das Bundesförderprogramm verschlankt und entbürokratisiert. Der BREKO hält es jedoch für wichtig, künftig auch eine so genannte Nachfrageförderung durch Glasfaser-Gutscheine ("Voucher") einzuführen, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und bis direkt in die Wohnungen anzukurbeln. Auch die Experten des renommierten Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Rechtsanwaltskanzlei JUCONOMY kommen in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig sind. BREKO und VATM haben hierfür ein Konzept mit einer Kombination aus Gutscheinen für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung vorgeschlagen.

Daneben muss es bei der künftigen Ausrichtung der Förderung eine klare Priorisierung geben: Bevor über die Schließung so genannter "grauer Flecken", also Gebieten, in denen zwar schnelles Internet, aber noch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind, nachgedacht wird, müssen zunächst die besonders schlecht versorgten Gebiete von weiteren Fördermaßnahmen profitieren. Denn angesichts knapper Kapazitäten beim Tiefbau und fehlender Fachkräfte wird der Glasfaserausbau nicht dadurch beschleunigt, dass (immer mehr) staatliches Geld in den Markt gepumpt wird. Der klare Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss daher weiterhin Bestand haben. Eine Begrenzung der Fördermittel auf eine jährliche Höchstsumme macht aus Sicht des BREKO daher Sinn, um eine "Überförderung" zu vermeiden. Daneben sollten Fördermittel zunächst für einen Glasfaserausbau in denjenigen Gebieten fließen, in denen eine tatsächliche Nachfrage von Bürgern und Unternehmen vorhanden ist.

- 5. TKG-Änderungsgesetz (mit "DigiNetz-Gesetz"): Der Bundesrat hat am 20. September 2019 einer von der Bundesregierung vorgelegten Änderung des TKG zugestimmt. Im Gesetz werden unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung novelliert.

Bewertung des BREKO: Leider gelingt es auch mit Gesetzesänderung nicht, "Trittbrettfahren" beim Glasfaserausbau zu stoppen. Auch mit der aktuellen Fassung des TKG bleibt es weiter möglich, eigenwirtschaftliche Baumaßnahmen bei der Verlegung von Glasfasernetzen durch kommunale Unternehmen für eine Mitverlegung zu "kapern". Immerhin: Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, zügig klarzustellen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, das Bauarbeiten beauftragt oder selbst baut, allein nicht ausreicht, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen. Der BREKO unterstützt diese Sichtweise und fordert die Bundesregierung zu einer endgültigen Anpassung der Regelungen im Zuge der "großen TKG-Novelle" (siehe oben) auf.


"Es ist sehr erfreulich, dass der Bundesregierung bewusst ist, dass nur reine Glasfaser die beste digitale Infrastruktur für unser Land und damit die Grundlage für weiteres Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land darstellt", resümiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Als führender deutscher Glasfaserverband mit mittlerweile fast 200 Netzbetreibern werden wir gemeinsam mit der Bundesregierung und den politischen Entscheidungsträgern in den Ländern und Kommunen alles daran setzen, den Ausbau mit zukunftssicherer Glasfaser weiter zu forcieren. Hierfür brauchen wir bestmögliche Rahmenbedingungen, für die wir der Politik bereits konkrete Umsetzungsvorschläge gemacht haben und dies auch weiter tun werden."


*Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag dazu: "Wir überprüfen die Einhaltung des Koalitionsvertrages: Zur Mitte der Wahlperiode Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages und Entscheidung, welche neuen Vorhaben vereinbart werden müssen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

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