Pressemitteilung | Deutscher Managerverband e.V.

Haftungssicherheit durch Gesetzesinitiative

(Leverkusen) - „Die Versammlungsstättenverordnung NRW ist Vorbild für die gesamte Bundesrepublik“ sagt der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Manager-Verbandes, Rainer Willmanns.

Der Deutsche Manager-Verband unterstützt die Inhalte der neuen NRW-Versammlungsstättenverordnung. Diese Verordnung ist eine gesetzliche Vorgabe mit vielen Vorteilen für verantwortliche und zukunftsorientierte ManagerInnen und Führungskräfte mit Weitblick in der Veranstaltungsbranche, im Hotel- / Gaststätten- und Discothekenbereich sowie schwerpunktmäßig für Kommunen (Bürgermeister, Schul-, Bau- und Kulturamt), kurz für alle, die sich mit Versammlungsstätten befassen.

Der Hauptvorteil ist, so Willmanns, dass es keine zufälligen Haftungsansprüche an die Führungskräfte mehr gibt. Die Frage der Haftung ist nicht mehr zufällig gesteuert, sondern liegt eindeutig beim Betreiber, dem Veranstalter oder einem klar definierten Mitarbeiter, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung entsprechend trägt. Ihm stehen ausreichende Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung. Dieser Mitarbeiter kann nach entsprechender DELEGATION in Verbindung mit Gefahrenanalysen der Veranstaltungsleiter, der technische Leiter oder ein Veranstaltungsmeister sein. Der Betreiber kann das Thema Haftung jedoch nicht ganz ausschließen, da er nach wie vor die Verantwortung für die Auswahl-Organisation und Überwachung trägt.

Auf unterstem Gefahrenniveau hat der Gesetzgeber seit Schaffung der neuen Rahmen-VStättVO NRW in §40 Abs.5 mit entsprechender Einweisung (d.h. z.B. Schulung „Sachkundige Aufsichtsperson“) eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen, die es vorher so nicht gab. Die Durchführung von Veranstaltungen wird im Vergleich zu der vorherigen VStättVo damit für Betreiber und Veranstalter erheblich vereinfacht und günstiger.

Nach Abwägung aller Möglichkeiten muss es im Interesse jedes Betreibers/Veranstalters sein, präventive Maßnahmen zu Schadens- und Unfallvermeidung zu treffen. Dies zum Wohle der Gäste und Mitarbeiter und natürlich auch im eigenen Interesse. So lassen sich erhebliche und nicht kalkulierbare Kosten durch vorherzusehende Schadensereignisse vermeiden. Dazu kommt das persönliche Haftungsrisiko der Betreiber und Verantwortlichen, ggf. bis hinein in das Privatvermögen.

Die Versammlungsstättenverordnung ist ein Garant dafür, dass die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglichst hergestellt wird.

Darüber hinaus halten sich zu erwartende Mehrkosten und zusätzliche Aufwendungen in Grenzen. Bei Veranstaltungen entstehende (Folge-) Kosten (Verunreinigungen, unnötiger Mehr-Arbeitsaufwand, Schäden, etc….) werden vorausschauend verhindert oder vom Verursacher getragen. Dies ist ein Resultat des bewussten Umganges mit den Gefahren und Risiken einer Veranstaltung, resultierend aus den Vorgaben der VStättVo.

Der Deutsche Manager-Verband unterstützt Führungskräfte, die in der täglichen Arbeit richtungsweisende Entscheidungen für Unternehmen treffen. Und dies als Selbstständiger, Unternehmer oder als angestellter Geschäftsführer, Vorstand und Manager.

Denn jeder, der sich einer leitenden Aufgabe stellt, kennt die Höhen und Tiefen eines solchen Berufes. Die Veranstaltungsbranche und Veranstaltungen im Allgemeinen sind immer mit einer besonders umfangreichen Arbeit, auch zu ungewöhnlichen Zeiten und besonderen Risiken verbunden. Täglich müssen Entscheidungen gefällt werden, die häufig genug mit einem inneren wie äußeren Konflikt einhergehen. Der DMV unterstützt dies praktisch, zielorientiert und "mit dem Herzen an der richtigen Stelle". Deshalb sagt Rainer Willmanns: „Die Versammlungsstättenverordnung ist eine gute Sache und unterstützt ManagerInnen in der Veranstaltungsbranche bzw. den relevanten Unternehmen und Kommunen. Gerne trage ich meinen Teil dazu bei, diese Verordnung und deren Vorteile vermehrt in die Öffentlichkeit zu tragen.“ Ergänzende Informationen hierzu gibt es auf www.GvWD.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Manager-Verband e.V. Pressestelle Burscheider Str. 328, 51381 Leverkusen Telefon: (02171) 340-470, Telefax: (02171) 7310-79

(el)

NEWS TEILEN: