Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Häusliche Krankenpflege soll ausgehebelt werden / BMG verabschiedet umstrittene Richtlinie über die Verordnung Häuslicher Krankenpflege

(Bonn/Hamburg) - Die am 25.04.2000 durch das BMG verabschiedeten Richtlinien nach § 92 SGB V regeln die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit den die Häusliche Krankenpflege durchführenden ambulanten Pflegediensten und den Krankenhäusern.

Der Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa) vertritt als mitgliederstärkste Interessenvertretung seiner Art bundesweit die Interessen von mehr als 2.500 stationären und ambulanten Einrichtungen. In dieser Position begrüßt er das Bemühen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, mit der Richtlinie sowohl den Vertragsärzten als auch Krankenkassen und Pflegediensten eine Handlungsanweisung und Beratungshilfe an die Hand zu geben. Generell stehen jedoch neben den grundsätzlichen Bedenken - der Bundesausschuss, der die Richtlinie erarbeitet hat, darf derartige Richtlinien gar nicht verabschieden - auch deutlich die Bedenken im Vordergrund, dass die Richtlinien zur Umgehung der Selbstverwaltung führen:

"Es kommt zu einer Leistungsausgrenzung für die Versicherten, so dass insbesondere die Schwerstpflegebedürftigen die medizinisch notwendigen Leistungen nicht mehr im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten können. Der politisch gewollte Vorsatz "Ambulant vor Stationär" wird so ad absurdum geführt. Das Honorarbudget der Ärzte und die Finanzen der Krankenkassen, dürfen nicht alleinige Richtschnur in der Gesundheitspolitik bleiben.", stellte bpa Präsident Bernd Meurer fest.

Der Bundesausschuss ist nicht die Selbstverwaltung
Die erste Version des äußerst umstrittenen Richtlinienkatalogs wurde vom Bundesministerium noch im Januar wie folgt beanstandet und zurückgewiesen: "Diese Richtlinien engen den Anspruch des Versicherten auf Krankenbehandlung in unzulässiger Weise ein, da sie einen Anspruch auf Behandlungs- und Grundpflege nach § 37 SGB V nicht in allen Fällen sachgerecht ausgestalten". Die Selbstverwaltung wurde vom BMG aufgefordert, möglichst bald eine für die Versicherten befriedigende Lösung zu vereinbaren. Scheinbar hat aber das BMG in wenigen Monaten vergessen, wer unter "Selbstverwaltung" gemeint ist - nämlich nicht der Bundesausschuss, sondern Spitzenverbände wie der bpa!

Kritikpunkten des bpa im Einklang mit allen anderen Spitzenverbänden wurde nicht Rechnung getragen und daher wundert es nicht, dass die jetzt verabschiedete zweite Version kaum besser als die vorherige ist.

Rechtsauffassung des bpa bestätigt - Bundesausschuss nicht legitimiert!
Schon zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit hat ein Gericht (zuletzt das LSG Niedersachsen) die Rechtsauffassung des bpa bestätigt: Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist demokratisch und rechtsstaatlich nicht legitimiert derartige Richtlinien in Kraft zu setzen. Warum wurde trotzdem die Richtlinie vom BMG verabschiedet? Noch kurz vor Ostern wurden die Krankenkassen vom BMG um Stellungnahmen gebeten. Wenige Tage zuvor hatte das Bundessozialgericht erstmalig und abschließend erklärt, dass Krankenkassen jede Behandlungspflege bezahlen müssen.

Und im Richtlinienkatalog wird erschreckend genau festgelegt, welche Leistungen Behandlungspflege sind: viel, viel weniger als in der Vergangenheit.

Der Druck der Kassen auf das BMG zum Kosten-Sparen hat also scheinbar über die Interessen der Pflegebedürftigen gesiegt. - Dies ist um so trauriger, wenn man weiß, dass die Häusliche Krankenpflege nur 1,2 % der Gesamtausgaben der Krankenkassen ausmachen.

Konsequenzen für die Häusliche Krankenpflege

- Schwerstpflegebedürftige wie Aids- und Krebskranke können nicht mehr mit Infusionen in der Häuslichkeit versorgt werden.

- Die Versorgung von psychisch Kranken bleibt ungeregelt.

- Prophylaxen - wie z.B. bei Dekubitus - werden nicht mehr verordnet und bezahlt.

"Wenn jetzt die Krankenkassen dem Bundesministerium versichern, dass für die strittigen Punkte partnerschaftlich Vorschläge erarbeitet werden, dann ist dies blanker Hohn und bekanntes Strickmuster, um Kosten zu sparen. Wieder einmal sollen die Schwächsten der Gesellschaft durch einen Taschenspielertrick (Verschiebung häuslicher Krankenpflege in die Pflegeversicherung) ausgegrenzt werden.", erklärte Bernd Meurer am Donnerstag, 27.04..

Fazit
Gesundheitsministerin Fischer bleibt daher dringend aufgefordert, den berechtigten Leistungsanspruch der Versicherten auf die medizinisch notwendige und stationäre Aufenthalte vermeidende Häusliche Krankenpflege zu sichern. Um Frau Fischer hierbei zu unterstützen, wird der bpa zusammen mit den anderen Verbänden der Leistungserbringer Häuslicher Krankenpflege alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Inkrafttreten der Richtlinie zu verhindern - zum Wohle der Pflegebedürftigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V., Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hugenottenallee 171a, 63263 Neu-Isenburg, Fon: 06102/786237, Fax: 06102/786238; Bundesgeschäftsstelle, Oxfordstraße 12-16, 53111 Bonn, Fon: 0228/604380, Fax: 0228/6043899; Quelle: Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V.

NEWS TEILEN: