Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Häusliche Krankenpflege in Niedersachsen nicht weiter benachteiligen: VDAB lehnt Geschenke an die Kassen ab

(Berlin) - Seit Jahren blockieren die Krankenkassen eine leistungsgerechte Vergütung für die häusliche Krankenpflege in Niedersachsen. Daher hat es mit dem VDAB seit 2009 keine Verhandlungsergebnisse mehr sondern Schiedsentscheidungen gegeben. Diese hat der VDAB ausnahmslos vor dem Sozialgericht beklagt. Nun hat die Schiedsperson einen Vergleichsvorschlag gemacht, der den Verzicht auf die Ansprüche seit 2009 mit einer etwas höheren Vergütungssteigerung verbindet.
Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB Niedersachsen: "Der Vorschlag ist nur ein weiteres trojanisches Pferd für die ambulante Pflege. Damit werden die Dienste in Niedersachsen gezwungen, auf lange Sicht unwirtschaftlich zu arbeiten".

Vorgeschlagen wurde eine Vergütungssteigerung von 6,25 Prozent für die Laufzeit von 15 Monate ab 1.10. 2013 bis Ende 2014. Das wären auf das Jahr gerechnet rund 5,0 Prozent. Alle Pflegedienste würden jedoch Ansprüche aus anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Krankenkassen verlieren. Diese bestünden seit 2009, da ab diesem Zeitpunkt Schiedssprüche bei den HKP-Vergütungen die Höhe der Grundlohnsumme nicht mehr überschritten. Die fragwürdige Koppelung der HKP-Vergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme hat aber einen erheblichen Mangel: In sie geht außer der Lohn- und Gehaltsentwicklung auch die Höhe der Rentenanpassung, die stets niedriger ist als die Gehaltssteigerungen, ein.

Während die Grundlohnsummenentwicklung im Bund von 2004 bis 2012 bei plus 9,03 Prozent lag, stiegen die durchschnittlichen Bruttolöhne um 17,3 Prozent - außer bei der Professionellen Pflege. Die Vergütungssteigerungen in der HKP in Niedersachsen beliefen sich im selben Zeitraum sogar nur auf 8,25 Prozent - Anlass für VDAB genug, seit 2009 vor dem Sozialgericht gegen die bestehende Vergütungspraxis zu klagen.

"Unsere Vergütungssteigerungen lagen in den letzten Jahren schon deutlich unterhalb der Lohnentwicklung. Wir leisten mit unserer Entscheidung, den Vorschlag nicht anzunehmen, einen Beitrag, die Auszehrung der Häuslichen Krankenpflege in Niedersachsen zu beenden, so Schülke. Dazu müssten aber die Ansprüche der Dienste gewahrt werden. "Diese Ansprüche schenken wir nicht den Kassen. Das sind wir unseren Mitgliedern schuldig", so Schülke.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

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