Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Häusliche Krankenpflege: Bundesausschuss überdenkt Richtlinien

(Bonn) - Seit Monaten laufen Eltern kranker und pflegebedürftiger Kinder Sturm gegen die Richtlinien häuslicher Krankenpflege. Hintergrund ist die in vielen Fällen drastisch eingeschränkte Versorgung ihrer Kinder mit Katheter. Durch die Richtlinien häuslicher Krankenpflege darf der Arzt das Legen eines Einmalkatheters nicht mehr als häusliche Krankenpflege verordnen. Insbesondere für Kinder mit Behinderungen, die auch die Blasenfunktion betreffen, ergeben sich durch diese Regelung erhebliche Probleme. Brisant wird es für die Eltern immer dann, wenn diese Kinder – wie andere auch – eine Schule oder einen Kindergarten besuchen. Vor den Richtlinien war die dortige Versorgung durch spezielle Kinderkrankenpflegedienste problemlos.

Vor dem Hintergrund der Proteste von Eltern und Fachpflegediensten hat auch die Politik reagiert. Zum einen hat die Bundestagsabgeordnete Dr. Irmgard Schwaetzer (FDP) dazu eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und zum anderen findet aufgrund eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion zur medizinischen Versorgung von Kindern heute eine Anhörung des Bundestages statt.

Die Anfrage von Dr. Schwaetzer bezieht sich auf die Situation von Kindern mit den Erkrankungen Spina bifida und neurogener Blasenentleerungsstörung. Die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Gudrun Schaich-Walch, hat erklärt, dass zur Zeit auf der Fachebene Überlegungen angestellt werden, die Lage für die betroffenen Eltern und Kinder zu verbessern. Außerdem hat auf Anregung der Bundesregierung der Bundesausschuss Ärzte/ Krankenkassen als Verantwortlicher für die Richtlinien die Beratung zur Versorgung mit Einmalkathetern durch Krankenpflegedienste erneut aufgenommen.

In die gleiche Richtung zielt auch der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er beklagt die mangelnde Berücksichtigung von Kindern in den Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege und hebt die dadurch entstandene Unterversorgung hervor. Die Unionsfraktion fordert deshalb, dass die Richtlinien komplett überarbeitet werden müssen.

Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa:

„Wir begrüßen die Initiativen! Bereits im Vorwege haben wir auf die drohenden Probleme durch die Richtlinien aufmerksam gemacht. Jetzt hat sich gezeigt, dass insbesondere auch Kinder die Leidtragenden sind. Es ist erfreulich, dass der Bundesausschuss diese Problematik erneut aufgreift und offensichtlich überdenkt. Eine Neuregelung ist unbedingt erforderlich, wie die Probleme zeigen. Das BMG bleibt aufgefordert, im Interesse der Patientenorientierung darauf hinzuwirken, dass der Bundesausschuss die Richtlinien vollständig überarbeitet. Denn auch die fehlenden Leistungen für chronisch oder psychisch Kranke sowie prophylaxebedürftige Patienten verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

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