Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Häufige Streiks bedrohen Luftverkehr

(Berlin) - Seit Anfang 2013 ist der Luftverkehr in Deutschland keine 90 Tage am Stück von Streiks oder Streikdrohungen verschont geblieben. Ursache hierfür: Im Luftverkehr gibt es schon längst nicht mehr nur eine Gewerkschaft, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern eine starke Zersplitterung der Interessenvertretungen. Die Vereinigung Cockpit vertritt die Interessen der Piloten. Die Interessen der Kabinenbesatzung werden gleich von zwei Gewerkschaften vertreten: Ver.di und UFO. Eine GdF ist die Gewerkschaft der Fluglotsen, eine Ver.di und eine dbb vertreten nebeneinander die Interessen der Luftsicherheitsassistenten und der Mitarbeiter bei den Bodenverkehrsdiensten. Jede dieser Berufsgruppen besetzt eine Schlüsselposition. Fällt sie aus, legt dies den Luftverkehr ganz oder weitgehend lahm. Häufig genügt es, wenn kleine oder kleinste Beschäftigtengruppen in den Streik treten, um den gesamten Flugbetrieb zu beeinträchtigen. Als 2012 am Flughafen Frankfurt 200 Vorfeldlotsen in den Streik traten, mussten 1.700 Flüge annulliert werden und 170.000 Passagiere konnten ihre Reise nicht antreten. Die Vorfeldlotsen hatten Gehaltsforderungen in schwindelerregender Höhe. Sie wollten Gehaltserhöhungen zwischen 48 Prozent und 73 Prozent durchsetzen. Die Fluggesellschaften und ihre Fluggästen waren nur unbeteiligte Dritte, hatten aber den größten Schaden.

Streiks im Luftverkehr treffen die Allgemeinheit besonders hart. Geschäfts- oder Urlaubsreisen fallen aus, Verwandten- und Familienbesuche können nicht stattfinden. Aber auch die Schäden für die Fluggesellschaften sind immens. Während Einnahmen ausbleiben, steigen die Ausgaben durch Kosten für Umbuchungen, Passagierbetreuung und -unterbringung. Der dreitägige Pilotenstreik im April 2014 beispielsweise kostete die Lufthansa einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Die Bilanz des Ausstands: 3.800 annullierte Flüge und 425.000 betroffene Passagiere. Dabei führen schon bloße Streikandrohungen zu Buchungsrückgängen und Reisestornierungen.

Position des BDF

Das Streikrecht ist in Deutschland zentraler Bestandteil der Tarifautonomie.
Bei Streiks im Bereich der infrastrukturellen Daseinsvorsorge, wie dem Luftoder
Schienenverkehr, sind jedoch regelmäßig nicht nur das bestreikte Unternehmen betroffen, sondern auch völlig Unbeteiligte und letztlich die Allgemeinheit. Ziel muss es sein, Tarifkonflikte zukünftig mit weniger Drittschäden zu lösen. Hierfür müssen intelligente Spielregeln in der Daseinsvorsorge gelten, die vor allem die Verhältnismäßigkeit wahren.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Pressestelle Georgenstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Fax: (030) 700118520

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