Pressemitteilung | k.A.

Hätte Polizistinnenmord verhindert werden können? / Speicherung des „Genetischen Fingerabdruck“ muss Standardmaßnahme der „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ werden

(Rheinbach) – Die mögliche Mörderin der Streifenpolizistin aus Heilbronn ist seit 1993 nicht nur als DNA-Spurenlegerin bei 2 Tötungsdelikten, sondern auch bei einer Vielzahl von Tatorten aus dem Diebstahlsbereich identifiziert worden.

Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, dass jeder festgestellte Tatverdächtige, dem eine erneute Begehung einer Straftat prognostiziert wird, mit der Abgabe einer Speichelprobe belegt werden muss. Das Ergebnis ist in der zentralen „DNA-Analyse-Datei“ (DAD), zum Vergleich mit bereits vorliegenden Daten zu speichern.

„Das sind die gleichen Bedingungen, unter denen ein Tatverdächtiger fotografiert oder von ihm Fingerabdrücke genommen werden können. Dieses sollte auch ein europaweiter Standard zur Nutzung des „genetischen Fingerabdrucks“ sein“, fordert der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des „genetischen Fingerabdrucks“ an kriminalistische Erfordernisse.

„Wahrscheinlich werden wir bei der Festnahme der vermutlichen Täterin feststellen, dass sie in polizeilichen Dateien mit Namen, Foto und Fingerabdrücken bereits verzeichnet ist, eine „Speichelung“ der Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der damaligen Taten aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich war.

Wären die richtigen politischen Entscheidungen zur DNA-Speicherung vorzeitiger getroffen worden, hätte man der Täterin wohl schon längst habhaft werden und die Tötung der Kollegin verhindern können“, ist die Einschätzung des BDK-Chef Klaus Jansen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Geschäftsstelle (BDK), Büro des Bundesvorsitzenden Pressestelle Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach Telefon: (02226) 1692-0, Telefax: (02226) 1692-29

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