Pressemitteilung | k.A.

Härtefallregelungen 2002: DGVP informiert über den aktuellen Stand

(Heppenheim) - Die Härtefallregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sozial- und Überforderungsklausel, die Patienten vor zu hohen Zuzahlungen zum Beispiel bei Medikamenten schützen sollen, werden längst nicht von allen berechtigten Patienten genutzt. Dies stellte jetzt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) fest. In der neuesten Ausgabe ihres Faltblattes "Härtefallregelungen 2002" informiert die Versicherten- und Patientenvertretung über die ab dem 1.1.2002 geltenden Zuzahlungen in Euro-Beträgen.

So sind z. B. Kinder unter 18 Jahren entsprechend der Regelung weitgehend von Zuzahlungen befreit, ebenso einkommensschwache Gruppen im Rahmen der Sozialklausel.

Die Überforderungsklausel hält fest, dass die Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Fahrkosten höchstens zwei Prozent des Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt des Versicherten und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen betragen. Chronisch kranke Patienten werden befreit, wenn sie in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang mindestens ein Prozent an Zuzahlungen geleistet haben. Anhand von Beispielen werden die Regelungen verständlich dargestellt.

Wichtigster Tipp ist jedoch: Patienten müssen die Belege für ihre geleisteten Zuzahlungen sorgfältig aufbewahren: Nur wer nachweisen kann, was er an Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres aufgebracht hat, kann sich die über der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens liegende Summe von der Krankenkasse zurück erstatten lassen.

Das DGVP-Faltblatt mit allen Einzelheiten ist gegen einen mit 0,56 Euro frankierten Rückumschlag und zusätzlich zwei Briefmarken im Wert von je 0,51 Euro / 1,00 DM bei der DGVP, Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim erhältlich. Im Internet sind die Informationen unter www.dgvp.de/service abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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