Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Hände weg von der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

(Berlin) - Eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie von der Bundesgesundheitsministerin für die nächste Legislaturperiode angekündigt, ist eine Zwangsbevormundung, die die Zwangsabgaben für Versicherte und Betriebe noch weiter in die Höhe treibt.

Damit widerspricht sich Frau Schmidt zugleich selbst, denn bisher hat sie – vollkommen zu Recht – stets darauf hingewiesen, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Rationalisierungspotenziale und dementsprechend keinen Bedarf zur Erschließung neuer Geldquellen gibt, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 23. Januar in Berlin.

Die gesetzliche Krankenversicherung braucht keine höheren Schutzzäune zu Lasten der privaten Krankenversicherung, sondern wirkliche – durchgreifende und nachhaltige – Strukturreformen, die auf der Ausgabenseite ansetzen und dort Ineffizienzen sowie Unwirtschaftlichkeiten endlich beseitigen. Und die Bürger brauchen nicht noch mehr staatliche Bevormundung, wo und wie sie sich gegen das Krankheitsrisiko zu ver-sichern haben, sondern endlich ausreichende Handlungs- und Entscheidungsspielräume. Mehr Wettbewerb auf allen Ebenen des Ge-sundheitswesens und eine Konzentration des Pflichtleistungskatalogs auf eine Basissicherung sind unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhaft leistungsfähige sowie finanzierbare und damit zugleich attrak-tive gesetzliche Krankenversicherung.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen mit ihren mehr als 7,5 Mio. Versicherten haben als gewichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des gegliederten Krankenversicherungssystems ein Recht auf gleiche Wettbewerbschancen. Die von der Bundesgesundheitsministerin vorgebrachte Begründung, es sei „nicht akzeptabel, dass sich im Zuge der Einkommensentwicklung immer mehr Menschen dem Solidaritätssys-tem entziehen können“, ist schlicht und einfach falsch. Denn die Versicherungspflichtgrenze wird per Gesetz jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

Das erneute Vorpreschen von Frau Schmidt steht zudem in diametralem Gegensatz zum Runden Tisch im Gesundheitswesen, der auf ihre Initiative hin gerade mit der Zielsetzung einberufen wurde, die anstehende Strukturreform konstruktiv zu begleiten und – möglichst im Konsens – konkrete Reformvorschläge zu unterbreiten. Dabei stehen auch Fragen der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Tagesordnung, mit der sich ab Februar sogar eine spezielle Arbeitsgruppe beschäftigen soll. Wenn jetzt die Richtung schon vorgegeben wird, wird dies zu einer reinen Alibi-Veranstaltung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

NEWS TEILEN: