GWA setzt sich für Änderung des Urheberrechts ein
(Frankfurt am Main) - Anlässlich des Internationalen Mediendialogs Hamburg fordert der Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA eine Ergänzung der vorhandenen urheberrechtlichen Regelungen. Die Lücken im Urheberrecht wirken sich negativ auf die Geschäftsmodelle von Kommunikationsagenturen aus. "Ideen sind Kapital. Auch für Werbekonzeptionen brauchen wir den Schutz der kreativen Leistung", sagt Peter John Mahrenholz, Präsident des GWA.
Doch nicht nur Agenturen, auch Werbung treibenden Unternehmen können durch die Mängel im Urheberrecht beträchtliche Schäden entstehen. Insbesondere das Fehlen von Regelungen zum Schutz kreativer Konzepte ist angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung aus Sicht des GWA kein tragfähiger Zustand.
Laut GWA müsse im Urheberrecht der Schritt von der bislang sehr beschränkten und damit lückenhaften Schutzfähigkeit von Teilelementen kreativer Konzepte hin zum übergreifenden Konzeptschutz erfolgen - zumindest aber, wie bei anderen komplexen Organisations-, Koordinierungs- und Investitionsleistungen längst anerkannt, ein entsprechendes Leistungsschutzrecht geschaffen werden.
Beurteilungskriterien zur Begrenzung des Schutzumfangs und damit zur Verhinderung ungerechtfertigter Monopolisierungen von Werbekonzepten sind formulierbar - im Bereich der technischen Schutzrechte haben sich entsprechende Kriterien praktisch bewährt.
Die Werbe- und Kommunikationsbranche stellt einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Unternehmen der Branche beschäftigen in Deutschland mehr als 135.000 Arbeitnehmer. Mit Gesamtinvestitionen in Werbung von 30,67 Milliarden Euro ist der deutsche Werbemarkt der zweitgrößte in Europa und der sechstgrößte weltweit.
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