GVSG-Verabschiedung sieht beschleunigte Hilfsmittelversorgungen vor
(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht auch nach der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) im Bundestag noch viel Potenzial beim Thema Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung. „Die beschleunigten Bewilligungsverfahren für Menschen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden, sind ein guter und sinnvoller Schritt, den wir begrüßen. Darüber hinaus gibt es aber noch viel Potenzial, um Verfahren zu vereinfachen und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen eine gute Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
Hintergrund ist, dass mit der GVSG-Verabschiedung ein neuer Absatz 5c zum §33 SGB V speziell für die Versorgung mit Hilfsmitteln aufgenommen wird. Damit werden die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen für Menschen, die in SPZs oder MZEBs behandelt werden, mit einer sogenannten „Genehmigungsfiktion“ (Vermutung der Erforderlichkeit) beschleunigt und vereinfacht.
Zur dringend erforderlichen Eindämmung der administrativen Aufwände bei Hilfsmittelversorgungen hält der BVMed weitere Maßnahmen für erforderlich, die in der neuen Legislaturperiode rasch angegangen werden sollten. Dazu gehört insbesondere die Schaffung eines „Rahmenvertrags Verwaltungsvereinfachung“: Mit einheitlichen Regelungen für die Abwicklung von Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren, den Umgang mit Verordnungen, Folge- und Dauerversorgungen oder Versicherteninformationen zu Zuzahlungen sowie die Umsetzung von Dokumentations- und Informationspflichten. Notwendige Differenzierungen zwischen den Versorgungsbereichen könnten dabei beispielsweise in Form spezifizierender Anlagen vorgenommen werden.
Darüber hinaus sieht der BVMed weitergehenden Anpassungsbedarf, um Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen eine Hilfsmittelversorgung gewährleisten zu können, die gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Verbindung mit der UN-Behindertenrechtskonvention die soziale Teilhabe sichert. Dafür müssten die besonderen Ansprüche der Betroffenen separat betrachtet und in der Versorgung zwingend berücksichtigt werden. So unterscheiden sich beispielsweise Versorgungen mit aufsaugenden Inkontinenz- oder Stoma-Hilfen von Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung deutlich von anderen Fällen, etwa durch einen erhöhten Aufwand für Beratung und Produktanwendung. Der BVMed setzt sich deshalb für eine Verpflichtung zur Darstellung differenzierter Versorgungsbedürfnisse ein, deren Mehraufwände sich auch in differenzierten Vergütungen widerspiegeln müssten.
„Hilfsmittel sind unentbehrlich für Pflege und Gesundheitsversorgung sowie zentral für eine diverse und inklusive Gesellschaft. Patient:innen benötigen eine gute und sichere Versorgung mit Hilfsmitteln – zur Verbesserung der Gesundheit, der Lebensqualität und zur selbstbestimmten und gleichgestellten Teilhabe am sozialen Leben. Dieses wichtige Thema muss in der neuen Legislaturperiode zeitnah angegangen werden – konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0