Pressemitteilung |

"Guter Start " - Die Beschlüsse zur Energiewende aus Sicht der Immobilienwirtschaft / Nachbesserung bei steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gefordert / Konditionen der Gebäudesanierung müssen langfristig planbar werden und einen Anreiz zum Investieren bieten

(Berlin) - "Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende sind insgesamt ein sehr guter Anfang, auch wenn in Detailfragen noch Nachbesserungen erforderlich sind", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes im Vorfeld der morgigen Beratungen der Gesetze zur Energiewende im Bundesrat. Im Einzelnen werden die Beschlüsse zur Energiewende von der BSI wie folgt beurteilt:

Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden:

"Die Pläne der Bundesregierung, die energetische Modernisierung von Gebäuden nun auch über eine steuerliche Anerkennung zu fördern, sind insgesamt zu begrüßen", so Gedaschko. Um die von der Regierung gewünschte Breitenwirkung bei der energetischen Sanierung zu erzielen, müsse der jetzt vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch angepasst werden. "Die steuerliche Förderung, wie sie jetzt vorgesehen ist, wird ihre Wirkung vor allem im selbstgenutzten Wohneigentum entfalten", so Gedaschko. Die erhöhte Absetzung und steuerliche Begünstigung setzt nach dem Gesetzentwurf voraus, dass durch die Sanierung der energetische Standard "KfW-Effizienzhaus-85" erreicht wird. Die BSI hält diesen Standard für zu hoch und schlägt als Standard jedenfalls zunächst das "KfW-Effizienzhaus 100" vor, gegebenenfalls auch befristet. Die Begünstigung von einzelnen Maßnahmenpaketen, wie sie die Arbeitsgruppen Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen vorgeschlagen haben, würde einen noch deutlicheren Breiteneffekt erzielen, wenn sie neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch für Mehrfamilienhäuser gelten würde. Der bloße Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung würde begünstigt und ließe eine steuerliche Förderung zu, selbst wenn dadurch kein bestimmter Standard für das Gebäude insgesamt erreicht werde.

Energie- und Klimafonds - Änderungsgesetz (EKFG-ÄndG):
Aus dem Energie- und Klimafonds sollen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils 1,5 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt werden. Dies ist aus Sicht der BSI ein Schritt in die richtige Richtung. "Soll das im Energiekonzept der Bundesregierung festgelegte Ziel einer Verdoppelung der jährlichen Sanierungsrate erreicht werden, wären allerdings Mittel in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro jährlich für die Bestandssanierung sowie attraktive Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse notwendig", erklärte Axel Gedaschko. Auch der Umweltausschuss des Bundesrates habe dem Bundesrat empfohlen, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 auf fünf Mrd. Euro jährlich zu erhöhen.

Entscheidend sei außerdem eine langfristige Verstetigung der Mittel über das Jahr 2014 hinaus. Dies sei dringend notwendig, damit die Unternehmen Planungssicherheit erhielten. Darüber hinaus komme es auch darauf an, die Fördereffekte so zu gestalten, dass Bauen und Sanieren zur Erreichung höherer energetischer Standards attraktiv sei und auch nachgefragt werde.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Zuge der Energiewende soll der Rechtsrahmen für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) novelliert werden. "Dieser Rechtsrahmen sollte künftig so ausgestaltet sein, dass Wohnungsunternehmen nicht wegen steuerlicher Nachteile an der Nutzung erneuerbarer Energien gehindert werden", so der BSI-Vorsitzende. In einer Umfrage gaben 30 Prozent der Wohnungsunternehmen an, dass die derzeitigen Nachteile bei Nutzung der EEG-Vergütung ihr Engagement in den Betrieb solcher Anlagen behindere. "Dabei könnte dies steuerneutral geändert werden", so der BSI-Vorsitzende.

Energiewirtschaftsgesetz - Änderungsgesetz (EnWGÄndG):

Der Gesetzentwurf schreibt vor, intelligente Stromzähler in den Gebäuden einzubauen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen und regelt den Datenschutz bei der Erfassung und Übertragung der Messdaten. Problematisch ist hier aus Sicht der BSI, dass das Gesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz intelligenter Zähler anordnen kann - möglicherweise auch ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Belange.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), c/o GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 82403 151, Telefax: (030) 82403 159

(tr)

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