Gute Nachrichten für die Contractingbranche! Bundesrat beschliesst neue Heizkostenverordnung ohne kritische Regelungen für Solarthermie
(Hannover) - Im Rahmen der 847. Plenarsitzung des Deutschen Bundesrates am 19.9.2008 wurden zahlreiche Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) beschlossen. Der ursprüngliche Entwurf, welcher im Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthielt eine für Contractoren problematische Regelung, nach der Wärme, welche durch Solar erzeugt wurde, gesondert erfasst werden muss und nicht bei der Berechnung der Heizkosten berücksichtigt werden darf!
Nach Ansicht des Verbandes für Wärmelieferung e.V. wäre die Konsequenz daraus gewesen, dass zukünftig Contractingprojekte hinsichtlich der Preisgestaltung Restriktionen unterliegen, die den Zielsetzungen der Bundesregierung widersprechen. Der Ausbau von thermischen Solaranlagen für Wohnimmobilien wäre nicht weiter forciert wurden, da die Refinazierung der Technik ausschliesslich über den Grundpreis hätte erfolgen müssen. Die hätte dazu geführt, dass Contractingprojekte mit solarthermischen Anlagen wirtschaftlich an Attraktivität verloren hätten und damit vermindert realisiert worden wären.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) und der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) hatten im Vorwege der Beratungen im Bundesrat den zuständigen Ausschuss und die zuständigen Bundesministerien sowie Länder-Ministerien auf die möglichen Fehlentwicklungen hingewiesen. Diese Hinweise haben Beachtung gefunden. Die problematischen Sätze 6 bis 9 des § 9 Abs.1 HeizkostenV sind aus dem Änderungsentwurf gestrichen worden, sodass bei Contractingprojekten ein Teil der Investition auch durch Erlöse aus der Lieferung von Solar-Wärme refinanziert werden kann.
Hier sind die BSW/VfW-Stellungnahme, das Protokoll der Plenarsitzung und weitere Dokumente zur näheren Erläuterung erhältlich:
http://www.energiecontracting.de/03_pressecenter/
03_presseforum_text.php?id=189
Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V.
Pressestelle
Ständehausstr. 3, 30159 Hannover
Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19