Pressemitteilung | UVB - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)

Gutachten: Personalvertretungsgesetz verfassungswidrig

(Berlin) - Das Berliner Personalvertretungsrecht verstößt in zahlreichen Vorschriften sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Verfassung von Berlin. Das ist das Ergebnis eines am 9. Juli vorgestellten Gutachtens von Professor Jan Ziekow von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Das Gutachten war von der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg mit dem Ziel in Auftrag gegeben worden, die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Personalvertretungsgesetzes prüfen zu lassen. Dabei haben sich die Befürchtungen der UVB bestätigt:

UVB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hartmann Kleiner sagte dazu: „Hervorzuheben ist insbesondere die Verfassungswidrigkeit der im Gesetz festgelegten Entscheidungskompetenz von Einigungsstellen. Denn die von Personalratsseite vorzuschlagenden Beisitzer sowie der Vorsitzende sind nicht demokratisch legitimiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip.“

Da es bisher von der Berliner Landespolitik versäumt wurde, auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 zu reagieren, appelliert die UVB nun an die Politiker dieser Stadt, die Initiative zu ergreifen, um den unhaltbaren Zustand der Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes auszuräumen.

Dr. Kleiner: „Wir sind der Überzeugung, dass die finanzielle Schieflage Berlins der Landesregierung und ihren Verwaltungen entschiedenes Handeln abfordert. Politische Ziele können dabei aber nur eingehalten und verwirklicht werden, wenn auch die institutionelle Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit verfassungsrechtlich gewährleistet ist. Anderenfalls bleibt jeder jetzt notwendigen Problembewältigung der Erfolg versagt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) Am Schillertheater 2 10625 Berlin Telefon: 030/310050 Telefax: 030/31005166

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