Gutachten bestätigt Reformbedarf bei Regulierung der Flughafen-Entgelte
(Berlin) - Ein gemeinsames Gutachten von Professoren der Technischen Universität Berlin und der Universität Regensburg hat den Reformbedarf bei der Regulierung der Flughafen-Entgelte in Deutschland eindrucksvoll bestätigt. In ihrer Studie "Entgeltregulierung der deutschen Flughäfen - Reformbedarf aus ökonomischer und juristischer Sicht" kommen die Autoren Prof. Dr. Thorsten Beckers (TU Berlin) und Prof. Dr. Jürgen Kühling (Universität Regensburg) zu dem Ergebnis, dass deutliche Veränderungen bei der Regulierung der Flughafen-Entgelte in Deutschland erforderlich sind.
Fluggesellschaften zahlen derzeit in Deutschland jedes Jahr rund 2 Milliarden Euro für das Starten und Landen an die Flughafenbetreiber. Bislang können die Flughäfen ihre vollen Kosten ohne jede Effizienzüberprüfung an die Fluggesellschaften und ihre Kunden weiterbelasten. Hierzu müssen sie lediglich einen Antrag an die Luftfahrtbehörden der Länder stellen, die zugleich Eigentümer der Flughäfen sind. Die Europäische Union hatte im vergangenen Jahr eine neue Richtlinie verabschiedet, welche die Festlegung der Entgelte effizienter und transparenter machen und den Fluggesellschaften mehr Rechte geben soll. Die Richtlinie muss bis März 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.
"Die Umsetzung der EU-Richtlinie sollte Anlass zu durchgreifenden Verbesserungen in Deutschland sein", so Prof. Dr. Beckers bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. "Die deutsche Regierung sollte die Chance nutzen und eine umfassende und ökonomisch sinnvolle Reform der Flughafenentgelte-Regulierung in Deutschland in Angriff nehmen." Beckers ist überzeugt, dass damit ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland erreicht werden kann.
Die Studie betont, dass zukünftig auch in der Regulierung der Flughafen-Entgelte Anreize für eine kosteneffiziente Leistungserstellung gegeben werden sollten. "Das Kriterium der Kosteneffizienz hat sich in der Regulierung anderer Infrastrukturen bewährt, und wird auch Vorteile für die Nutzung der Flughafeninfrastruktur bringen," so Beckers. Deutschland, das wie kaum ein anderes Land vom Außenhandel abhängig sei, dürfe Kostensenkungspotentiale im Betrieb seiner Luftverkehrs-Infrastruktur nicht ungenutzt lassen.
Die Gutachter arbeiten auch die zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie für die nationale Umsetzung heraus. So müssten zukünftig auch Fluggesellschaften ein Widerspruchsrecht bei der Festlegung der Entgelte haben und von einer unabhängigen Behörde eine Prüfung der Entgelte verlangen können.
Das Gutachten kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass für die Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) erforderlich ist. Rechtsprofessor Dr. Kühling: "Eine allein untergesetzliche Umsetzung ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage im Luftverkehrsgesetz hielte ich für verfassungsrechtlich bedenklich. Es sollte auch gewährleistet sein, dass der Wille des Parlaments mit in die Reformen einfließen kann." Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits mit einem Entschließungsantrag am 18. September 2007 zum Ausdruck gebracht, dass er sich für dieses Thema in der gesetzgeberischen Verantwortung sieht.
Der BDF vertritt die Interessen der deutschen Linien-, Charter- und Low Cost-Carrier gegenüber Wirtschaft und Politik. Die Verbandsmitglieder gehören zu den weltweit sichersten Fluggesellschaften. Sie befördern jährlich mehr als 120 Millionen Passagiere. Dabei kommen über 750 moderne Flugzeuge zum Einsatz. Die Unternehmen erwirtschaften jährlich einen Umsatz von rund 27 Milliarden Euro. In Summe beschäftigen die BDF-Fluggesellschaften 120.000 Mitarbeiter.
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