Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Gutachten: Ausgangssperre für Katzen in Walldorf verstößt gegen Tierschutzgesetz

(Bonn/Walldorf) - Der Deutsche Tierschutzbund stuft die mehrmonatige Ausgangssperre für Katzen, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Stadt Walldorf erlassen hat, als tierschutzwidrig ein. Die Maßnahme, mit der die Behörde die stark gefährdete Haubenlerche während ihrer Brutzeit schützen will, sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern entbehre auch jeder wissenschaftlichen Grundlage, wie der Verband in einem juristischen Gutachten darlegt. Katzen ihren gewohnten Freigang zu verbieten, sei für die Tiere, aber auch ihre Halter, mit immensen Einschränkungen und großem Stress verbunden.

"Die Walldorfer Verfügung verursacht eindeutig tierquälerisches Leiden. Dies kann sich in aggressivem, aber auch depressivem Verhalten äußern - die Tiere zerkratzen Möbel, werden unsauber, miauen ständig oder verweigern das Fressen", sagt Dalia Zohni, Fachreferentin für Katzen beim Deutschen Tierschutzbund. Auch das Führen an der Leine sei keine tierschutzgerechte Alternative. James Brückner, Leiter des Fachreferats für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund, ergänzt: "Schutzmaßnahmen für hoch bedrohte Arten wie die Haubenlerche sind wichtig, keine Frage. In Walldorf lässt man nun aber Hauskatzen ausbaden, dass der Mensch immer weiter Lebensräume und Nahrungsangebot für wildlebende Arten zerstört und diese so in ihrer Existenz bedroht. Statt echten, sinnvollen Artenschutz zu betreiben, duckt man sich hier vor der Verantwortung, zu der wir uns als Gesellschaft für alle Tiere gleichermaßen verpflichtet haben."

Katze als "Sündenbock" für menschliche Ausbreitung

Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln ist insgesamt umstritten. Auch für die Haubenlerche in Walldorf liegen keine entsprechenden, wissenschaftlich haltbaren Untersuchungen vor, worauf das Gutachten hinweist. Die Verfügung beruhe auf reinen Vermutungen. Es sei nicht einmal bekannt, wie viele Haubenlerchen es aktuell dort tatsächlich noch gibt. Gleichzeitig wurden auch in Walldorf zuletzt Bauvorhaben in sensiblen Bereichen und potentiellen Revieren der Haubenlerche genehmigt und durchgeführt. Alternative Möglichkeiten wie die großflächige Umfriedung mit Elektrozäunen oder Katzenschutzzäunen für sensible Bereiche oder die Schaffung neuer geschützter Bruthabitate wurden nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Tierschützer merken an, dass andere Gemeinden in der Umgebung durchaus alternative Schutzmaßnahmen für Haubenlerchen umsetzen konnten, ohne dass dort privat gehaltene Tiere eingeschränkt wurden.

Katzenhalter können Widerspruch einlegen

Auch in weiteren Punkten ist die Verfügung juristisch fragwürdig und teils fehlerhaft: So ist der Geltungsbereich etwa unklar, da nur durch eine Grafik umschrieben. Der Tierschutzbund weist darauf hin, dass die betroffenen Katzenhalter innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen müssen, wenn sie verhindern wollen, dass die Verfügung rechtskräftig wird. Bis zum 13.06. können sie dies beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein-Neckar-Kreises tun.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle In der Raste 10, 53129 Bonn Telefon: (0228) 604960, Fax: (0228) 6049640

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