Gut versichert in der Adventszeit / Versicherungsschutz bei Weihnachtsbränden: Auch Geschenke sind versichert
(Henstedt-Ulzburg) - Die Vorweihnachtszeit ist eine besinnliche Zeit, sie bringt aber auch Gefahren mit sich. So verursachen Brandschäden durch Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum jedes Jahr erhebliche Schäden an Haus und Hausrat oder gar Leib und Leben. Tipps, wie man Weihnachtsbrände vermeidet, können bei der örtlichen Feuerwehr nachgefragt werden. Tipps zum entsprechenden Versicherungsschutz gibt der Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bieten im Fall eines Brandes den passenden Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie zum Beispiel Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die liebevoll arrangierten Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert. Schäden am Haus, selbst - z. B. an Türen, am Mauerwerk oder auch am festverklebten Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.
BdV-Tipp: Damit die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent erstattet und keine Abzüge vornimmt, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Lässt man Kerzen unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Verzichtet die Gesellschaft generell auf diesen Einwand, ist das für den Versicherten ein wesentlicher Vorteil.
Bei Weitem tragischer als Sachschäden sind Personenschäden. Körperliche und seelische Schmerzen lassen sich zwar durch Versicherungen nicht lindern, aber zumindest die finanzielle Situation ist geregelt. Vorsorglich sollte daher jeder von Zeit zu Zeit seinen Versicherungsschutz im Bereich der Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder auch Risikolebensversicherung überprüfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221
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