Gut versichert durch den Winter / Was Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee beachten sollten
(Henstedt-Ulzburg) - Manch einer hatte ihn schon abgeschrieben. Doch der Winter hält in diesen Tagen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt und Schnee doch noch Einzug.
Für Hausbesitzer aber auch für Mieter heißt dies aufpassen. Sie müssen zum Beispiel Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie für entstandene Schäden haften. Gerade vielen Mietern ist nicht klar, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind bzw. für etwaige Schäden, die durch versäumte Pflichten entstehen, haften. "Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten daher zumindest eine Privathaftpflichtversicherung haben. Vermieter zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung", rät Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die private Haftpflichtversicherung schützt Mieter als auch Vermieter bei Schäden, die sie Dritten fahrlässig zufügen. Sie greift zum Beispiel, wenn jemand der Schneeräumpflicht nicht nachkommen kann, etwa weil er arbeitet, und während seiner Abwesenheit vor seiner Haustür jemand ausrutscht. Und sie hat einen weiteren Vorteil: Lehnt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung von Schadensersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn nicht besteht. Pocht der Geschädigte trotzdem auf sein Geld, wird der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht abwehren - wie eine Rechtsschutzversicherung.
Besteht kein Schutz durch eine Privathaftpflichtversicherung, muss der Schadensverursacher ohne eine Obergrenze mit seinem gesamten auch zukünftigen Vermögen haften.
Hauseigentümer, die vermieten, sollten darüber hinaus eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Zusätzlich empfiehlt sich die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadensfälle durch "Schneedruck" versichert. Das ist von besonderer Bedeutung, wenn durch Schnee- oder Eismassen das Dach eines Hauses eingedrückt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221
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