Güster: "Schlachtkonzerne haben Zeichen der Zeit nicht erkannt. Bundesregierung muss handeln!"
(Berlin/Hannover) - Endlich rücken die seit Jahren unhaltbaren Zustände an den Schlachthöfen in das Licht der Öffentlichkeit. Parteien, Kirche und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kämpfen in Niedersachsen gemeinsam gegen den Missbrauch von Werkverträgen und menschenunwürdige Lebensbedingungen von Tausenden bei Subunternehmen beschäftigten Südosteuropäern. Dankenswerterweise hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium auch einige der Großen der Schlachtbranche an den Tisch geholt, um die Ausbeutung zu beenden und einen Mindestlohn zu vereinbaren. Am Widerstand von Tönnies und Vion sind die Gespräche gestern Abend in Hannover gescheitert. Dazu hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt:
"Die Schlachtkonzerne Tönnies und Vion haben den Abschluss eines Tarifvertrages oder mindestens eine freiwillige Selbstverpflichtung, allen Beschäftigten einen Einstiegsstundenlohn von 8,50 zu zahlen, verweigert. Die anderen Großen der Fleischbranche wie Danish Crown, Heidemark oder Wiesenhof waren gar nicht erst zum Gespräch bereit. Die Schlachtkonzerne haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Sie haben verdeutlicht, dass sie am derzeitigen System des Lohndumpings festhalten wollen. Das Angebot von Tönnies und Vion, einen 'vergleichbaren Mindestlohn' zu zahlen, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. 'Vergleichbar' meint, Menschen aus Polen würden etwa sieben Euro oder aus Rumänien nur vier Euro Stundenlohn - so wie mit den Löhnen in ihren Heimatländern vergleichbar - erhalten. Damit würde sich am Status quo der Ausbeutung nicht das Geringste ändern.
Die niedersächsische Landesregierung kann das Krebsgeschwür der Scheinwerkverträge auch bei bestem Willen nicht im Alleingang beseitigen. Alle Bemühungen scheitern am Widerstand der Arbeitgeber. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine bundesweite Lösung herbeizuführen. Die kann nur heißen: Einführung eines einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von zunächst 8,50 Euro, der dann auch für die über Werkverträge entsandten Arbeitnehmer gelten muss. Darüber hinaus dürfen die Auftraggeber ihre soziale Verantwortung nicht länger an dubiose Sub- und Subsubunternehmen abgeben. Der gesamte Sumpf der Scheinwerkverträge gehört ausgetrocknet."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro
Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin
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