Pressemitteilung | k.A.

Grundwasserschutz nicht verwässern / BGW: Gemeinsamer Standpunkt des EU-Rates ist unzureichend

(Berlin) – Der heute (23. Januar 2006) im Europäischen Rat zur Verabschiedung stehende Entwurf der Grundwasserrichtlinie unterläuft das bisherige Schutzniveau, kritisiert der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW). „Grundwasser stellt die überwiegend genutzte Ressource für die Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland dar. Für die deutsche Wasserwirtschaft ist deshalb Schutz und Sicherung der Qualität des Grundwassers von großer Bedeutung“, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle. Der aktuelle Entwurf der Richtlinie begünstige ungleiche Verhältnisse beim Gewässerschutz in Europa und führe somit zu Wettbewerbsverzerrungen.

So wird beispielsweise die Verringerung der Belastung des Grundwassers durch Nitrat nicht wesentlich eingeschränkt. Der Nitratgrenzwert von 50 mg/l wurde in einen Aktionswert umgewandelt. Bei dessen Überschreitung sollen zunächst einmal Aktionspläne zur Reduzierung des Nitrats aufgestellt werden. Ob dies ausreiche und die Fristen für die Erreichung des guten Zustandes nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Nitrat eingehalten werden, ist fraglich. „Jeder dritte Grundwasserkörper in der Europäischen Union überschreitet die Grenzwerte für Nitrat. Dies widerspreche auch dem in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Verschlechterungsverbot.

Durch die wachsweichen Formulierungen werden zahlreiche Ausnahmen möglich. Dabei ist gerade hier Handlungsbedarf angesagt“, so Rebohle weiter. „Auch in Zukunft muss das Vorsorgeprinzip eindeutige Priorität gegenüber einer nachträglichen Reparatur im Wasserwerk haben. Dabei darf es keine Abstriche geben“, betont Rebohle.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappel, Pressesprecherin Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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