Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Grundsteuerreform: einfach einfach! / Verband Wohneigentum appelliert an Bund und Länder (@VWE_Bund #Grundsteuerreform)

(Berlin/Bonn) - Am Freitag, 10.05.2019 findet im Finanzministerium eine Expertenanhörung zur Grundsteuerreform statt. Olaf Scholz bemüht sich, das wertbasierte Modell zustimmungsfähig hinzubekommen. Neue Argumente sind nach langjähriger Diskussion nicht zu erwarten. Scheitert die Reform? Oder gibt es eine weitere Zersplitterung im Rechtsraum der Bundesrepublik?

Sein Ursprungsmodell musste Finanzminister Olaf Scholz vereinfachen. Aber einfach ist es immer noch nicht. Zur Abstimmung steht ein wertabhängiges Modell, in das durchschnittliche Nettokaltmieten und Bodenrichtwerte einbezogen werden sollen. Mietspiegel liegen nicht flächendeckend vor und auch durchschnittliche Mieten aus dem Mikrozensus müssten regelmäßig aufwendig aktualisiert werden. "Jeder weiß, dass im selben Haus nicht immer dieselben Mieten gezahlt werden. Wie soll man dem gerecht werden? Umso mehr steht die fiktive Durchschnittsmiete als ein Berechnungsfaktor für selbstnutzende Wohneigentümer auf wackeligen Füßen", betont Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE).

Gleiches gilt für den Bodenrichtwert. Problem: Er wird nicht bundeseinheitlich erhoben. Die Qualität schwankt nicht zuletzt wegen der personellen Ausstattung der Gutachterausschüsse. "Ohne klare Berechnungsgrundlagen gibt es keinen fairen Steuerbescheid. Mit jedem wertbasierten Modell wird Streitanfälligkeit in die Reform eingeschrieben", warnt VWE-Präsident Jost.

Warum nicht einfach?
Im Verband Wohneigentum fragt man sich, warum geht es nicht einfach? Der VWE spricht sich für eine wertunabhängige Besteuerung aus, bei der die Berechnung an physikalische Flächen gebunden ist. Nur bei Änderung der Flächen wäre eine neue Datenerhebung notwendig. Die erforderlichen Daten könnten mit relativ geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand einmal erfasst werden. Das wäre nachvollziehbar für die Bürger; sie müssten auch keine dynamische Steuerhöhung befürchten. Das Gesamtsteueraufkommen könnte auch einfacher auf dem heutigen Level gehalten werden, denn eine Erhöhung des Gesamtaufkommens will nicht einmal der Finanzminister.

Aktuell droht ein neues Phänomen: Nachdem Hessen und Hamburg ihren Widerstand gegen das Scholz-Modell aufgegeben haben, sträubt sich nur noch das Land Bayern und verlangt eine Öffnungsklausel für die Länder. Damit ist einer weiteren Zersplitterung des Rechtsraums Bundesrepublik Tür und Tor geöffnet - wie schon bei der Grunderwerbsteuer.

"Die allereinfachste Lösung wäre, die Grundsteuer komplett abzuschaffen und die Kommunen stattdessen mit einem höheren Anteil an der Einkommensteuer zu beteiligen", stellt Manfred Jost, Präsident VWE, fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Anna Florenske , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Fax: (0228) 6046825

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