Grundsteuer als Fundament einer neuen Vermögensteuer
(Bonn) - Anlässlich der von Bündnis 90/Die Grünen entfachten Debatte über eine neue Form der Vermögensbesteuerung hat der Naturschutzbund NABU gefordert, die Besteuerung des Grundvermögens so zu reformieren, dass sowohl die Finanzsituation der Kommunen verbessert als auch die Umwelt geschont wird. Eine reformierte Grundsteuer sollte zukünftig Bodenfläche und Bodenwert besteuern", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Besteuerung des Bodenwerts sollte nach einer schrittweisen Anpassung schließlich im Bereich Wohnen 0,5 Prozent und für Gewerbe bis 0,6 Prozent des Bodenwerts pro Jahr betragen. Für die Besteuerung der Grundstücksfläche schlage der NABU 50 Cent (Wohnen) bis 1 Euro (Gewerbe) pro Quadratmeter Grundstücksfläche vor. Die Grundsteuer muss aus der Diskussion um eine neue Vermögensbesteuerung ökologisch reformiert und materiell gestärkt hervorgehen", so Tschimpke.
Mit den Vorschlägen des NABU würde das Grundsteueraufkommen in etwa auf rund 16 Mrd. Euro verdoppelt. Bei einem durchschnittlichen Bodenwert von 100 Euro pro Quadratmeter liefe das bei Wohngrundstücken auf eine jährliche Belastung in Höhe von 1 Prozent des Bodenwerts hinaus. Die Gebäudebesteuerung sollte laut NABU demgegenüber nicht zuletzt aus Gründen der Einfachheit ganz entfallen. Die Vorschläge seien gerecht und sozial ausgewogen, da die beabsichtigten Höherbelastungen im Durchschnitt lediglich der längst überfälligen Angleichung der Besteuerung von Grund und Boden an die Besteuerung anderer Vermögensarten näher kämen. Außerdem würden Grundbesitzer, die mit dem öffentlichen Gut Bodenfläche spekulierten anstatt damit produktiv umzugehen, entsprechend stark belastet, so Tschimpke. Und schließlich könnten Bewohner dicht bebauter Quartiere mit mäßigem Wohnflächenverbrauch auf diese Weise entlastet werden.
Mit der Umsetzung der vom NABU vorgeschlagenen Grundsteuerreform ließen sich ökologische wie städtebauliche Vorteile erreichen: Baulücken und Brachflächen würden mobilisiert und Anreize für eine flächensparende Bebauung gesetzt. Für Kommunen wie Private auf Dauer besonders kostenträchtige, flächenintensive Siedlungsformen würden demgegenüber deutlich stärker belastet.Da die Grundsteuer-Einnahmen den Städten und Gemeinden zustehen, könnte deren Finanzkraft erheblich gestärkt werden", so Tschimpke.
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