Grundsicherung ist Aufgabe des Bundes und nicht der Kommunen
(Berlin/Köln) - Der Deutsche Städtetag dringt auf Änderungen an der Grundsicherung für Rentner und Erwerbsunfähige, weil er darin eine unzulässige Aufgabenverschiebung zu Lasten der Städte sieht. Anlässlich der heutigen Beratung der Rentenreform im Bundesrat appellierte Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus an die Länder, spätestens im Vermittlungsausschuss dafür zu sorgen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Alterssicherung nachkomme.
Altersarmut muss bekämpft werden. Die Grundsicherung jedoch ist in der jetzt vorliegenden Form eine Mogelpackung. Denn sie verspricht den Rentnern Hilfen, ohne dass der Bund diese tatsächlich sichert, sagte Articus: Die Städte halten eine Grundsicherung für sinnvoll. Aber Alterssicherung und dauerhafte Existenzsicherung sind Kernaufgaben des Bundes, und deshalb muss er die Mehrausgaben durch ein solches neues Leistungsgesetz auch voll finanzieren.
Der vom Bund den Ländern angebotene Ausgleich von 600 Millionen Mark reiche bei weitem nicht aus. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Erstattung bei den Kommunen tatsächlich ankommt. Nach Berechnungen der kommunalen Spitzen-verbände seien Kosten der Kommunen von zwei Milliarden Mark für die Durch-führung der Grundsicherung zu erwarten. Insgesamt bezifferte Articus die Bela-stungen der Kommunen durch das Gesetzespaket auf fünf Milliarden Mark. Zusätz-lich zur Grundsicherung entstünden den Kommunen in Zukunft durch die Förderung der privaten Altersvorsorge Steuerausfälle von jährlich gut drei Milliarden Mark.
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