Grundsicherung: Betroffene nicht weiter benachteiligen
(Hannover) - 127.000 Menschen in Niedersachsen beziehen Grundsicherung, weil ihre Rente im Alter nicht zum Leben reicht. Es gibt zwar einen Vermögensschonbetrag und auch Eigentum wie beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus sind zum Teil geschützt, allerdings liegen die Beträge unter denen anderer Sozialleistungsbezieher*innen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert diese Ungleichbehandlung und macht sich für eine Reform stark. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung geht ihm dabei nicht weit genug.
Fast 18 Prozent der Rentner*innen in Niedersachsen sind von Armut bedroht. Viele wissen nicht mehr, wie sie finanziell ihren Alltag stemmen sollen. "Für genau solche Fälle gibt es die Grundsicherung. Sie soll die Existenz der Betroffenen schützen", erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Damit gehört die Grundsicherung zu den sogenannten Sozialleistungen wie etwa auch die Sozialhilfe oder das Bürgergeld. Der Unterschied: Im Gegensatz zum Bürgergeld dürfen Bezieher*innen von Grundsicherung und Sozialhilfe 5.000 Euro weniger Vermögen behalten und auch bei der Größe des geschützten Eigentums wird mit zweierlei Maß gemessen: Während Bürgergeld-Empfänger*innen 130 Quadratmeter geschütztes Eigentum haben, sind es bei Betroffenen in der Grundsicherung 80 Quadratmeter.
"Das ist hochgradig ungerecht. Egal, ob Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung - alle Empfänger*innen müssen gleichbehandelt werden", sagt Swinke. Das bedeutet: "Die Schonbeträge in der Grundsicherung müssen angehoben werden." Es gebe zwar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, dieser sehe aber keine ausreichenden Maßnahmen vor. "Mit dieser Ungerechtigkeit treibt die Politik einen Keil zwischen die Betroffenen. Das darf nicht sein. Alle Bedürftigen müssen gleichbehandelt werden", betont der niedersächsische SoVD-Chef. Deshalb fordert er die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten auf, auf eine bessere Lösung zu drängen. "Es darf nicht sein, dass wir bei dem Thema solche Unterschiede machen", so Swinke.
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