Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Grundlegende Reformen in der Bundesanstalt für Arbeit und in der deutschen Arbeitsmarktpolitik

(Berlin) - Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse einer Untersuchung des Bundesrechnungshofes zur Arbeitsvermittlung der Arbeitsämter bestätigen die bisherige Kritik der deutschen Arbeitgeber an der Arbeitsverwaltung. Wir brauchen dringend eine Reform an Haupt und Gliedern der Bundesanstalt für Arbeit. Die Arbeitgeber setzen sich in den Selbstverwaltungsgremien bereits seit langer Zeit für eine Intensivierung und qualitative Verbesserung der Arbeitsvermittlung ein. Erst in jüngster Zeit sind sowohl im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit als auch in den Gremien der Bundesanstalt für Arbeit dazu weitreichende Beschlüsse gefasst worden.

Es ist ein Skandal, dass nur 10 Prozent des Personals der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsämter in der Vermittlung tätig sind. Der Apparat mit 93.000 Beschäftigten muss schlanker, effizienter und leistungsorientierter werden. Es wird Zeit, dass in der Bundesanstalt mehr unternehmerisches Denken und mehr Wirtschaftlichkeit Einzug halten. Dazu muss die Bundesanstalt auch stärker in den Leistungswettbewerb mit privaten Dienstleistern auf dem Arbeitsmarkt gestellt werden.

Hierzu sind sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung aufgerufen. Arbeitsvermittlung ist das kostengünstigste und wirksamste Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Sie muss stärker dazu beitragen, Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen und mehr Bewegung auf dem Arbeitsmarkt zu erzeugen. Dies ist in den letzten Jahren trotz entsprechender Forderungen der Arbeitgeber und der Wissenschaft sträflich vernachlässigt worden. Die Arbeitgeber haben sich bereits in der Vergangenheit öffentlich und in der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit für solche Reformen eingesetzt. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Politik und die Arbeitsverwaltung darüber einfach hinweggehen.

Arbeitslose müssen gefördert aber auch gefordert werden. Sie haben einen Anspruch auf eine intensive und zielorientierte Vermittlung. Andererseits brauchen wir aber auch schärfere Zumutbarkeitskriterien und praktisch wirksame Sanktionen, wenn die Eigenbemühungen fehlen. Der Bezug von Sozialleistungen sollte grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass Arbeitslose alle Anstrengungen unternehmen, um möglichst schnell wieder einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Arbeitgeber setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass die Defizite im Bereich der Arbeitsvermittlung zügig und nachhaltig beseitigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

NEWS TEILEN: