Grundgesetzänderung und BAföG-Novelle / RCDS begrüßt die Entscheidungen des Bundestages
(Berlin) - Zu den Bundestagsbeschlüssen zur Grundgesetzänderung des Artikels 91b und der BAföG-Novelle in dieser Woche erklärt Martin Röckert, Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten und Mitglied im CDU-Bundesvorstand:
"Beide Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland. Ein Schwerpunkt der Regierungspolitik für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes im Bildungsbereich zeigt sich in diesen Entscheidungen.
Die Lockerung des Kooperationsverbotes gibt dem Bund mehr Handlungsfreiheit bei der Gestaltung der Forschungs- und Hochschulpolitik.
Trotz der guten BAföG-Novelle bedauern wir das späte Inkrafttreten des Gesetzes erst zum Wintersemester 2016/17. Notwendige Anpassung für BAföG-Empfänger bedürfen einer schnelleren Umsetzung."
Zur Lockerung des Kooperationsverbotes sagt Röckert: "Die mit breiter Mehrheit beschlossene Novellierung des Artikels 91b war dringend notwendig. Der Bund kann nun die Hochschulen gezielter unterstützen und muss nicht wie bisher Umwege gehen. Das schafft Rechtssicherheit und mehr finanzielle Mittel für die Hochschullandschaft."
Der RCDS spricht sich aber deutlich gegen Forderungen aus, die das Kooperationsverbot auch bei den Schulen ablösen wollen.
"Die Hoheit der Länder bei der Schulbildung ist eine der wenigen Kompetenzen, die die Länder haben. Eine von Berlin diktierte Schulpolitik trägt nicht den regionalen Gegebenheiten Rechnung und verhindert auch jeglichen Wettbewerb zwischen den Bundesländern."
Der RCDS hat in den vergangenen Monaten im Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern die Inhalte mit erarbeitet und viele Vorschläge aus studentischer Sicht eingebracht. Der älteste und größte deutsche Studentenverband begrüßt insbesondere die Entbürokratisierung, eine verbesserte Vereinbarkeit zwischen Familie und Studium durch die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlages und die Anpassung der Minijob-Zuverdienstmöglichkeiten.
"Die geplanten Änderungen werden vielen Studenten helfen, ihr Studium erfolgreich zu meistern. Durch die Erhöhung der Freibeträge bekommen mehr junge Menschen Zugang zu dieser Förderung. Die Novelle war mehr als überfällig und das BAföG wird spürbar an die Studienrealität angepasst.
Allerdings finden wir es äußerst bedauerlich, dass die Novelle erst zum Wintersemester 2016/17 Inkrafttreten wird. Wichtige Punkte wie die längst notwendige Schließung der Förderungslücke zwischen Bachelor und Master müssten eher umgesetzt werden, betrifft es doch viele Studenten in ihrem Alltag schon lange."
Der RCDS fordert die Länder auf, die durch die Übernahme ab 1. Januar 2015 frei werdenden Mittel auch an die Hochschulen zu geben.
"Die Bundesländer haben immer nach finanzieller Unterstützung der Hochschullandschaft durch den Bund gerufen. Nun müssen sie diese Mittel aber auch dort verwenden. Es ist äußerst verwerflich, dass Länder wie Niedersachsen sich nicht an diese Vereinbarung halten und stattdessen ihre Wahlversprechen bei der Förderung der frühkindlichen Bildung finanzieren." kritisiert Röckert.
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