Pressemitteilung | k.A.

Grunderwerbsteuer - Wettbewerb der Länder um die höchsten Steuersätze / Regeln des Länderfinanzausgleichs führen zu höheren Steuern

(Hannover) - Die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer dreht sich immer weiter. In den meisten Bundesländern beträgt der Steuersatz bereits jetzt 4,5 Prozent. In Nordrhein Westfalen wird die Grunderwerbsteuer zum ersten Oktober auf fünf Prozent erhöht. Länder wie Baden-Württemberg und das Saarland wollen folgen. "Dieser Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Der IVD fordert, dass der Bund die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer stoppt."

Der Bund sollte dazu die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich ziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht deckeln. "Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verhindert, dass junge Familien sich ein Eigenheim kaufen können", argumentiert Kießling. Zusätzliche steuerliche Hürden beim Immobilienerwerb sind nicht akzeptabel und stehen der politischen Aussage der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland erhöhen zu wollen, entgegen." Außerdem benachteilige die Grunderwerbsteuer Immobilieninvestitionen gegenüber anderen Kapitalanlageformen.

Länderfinanzausgleich führt zu höheren Steuern
Die Steuererhöhungen werden üblicherweise mit dem Zwang der Länder begründet, ihre Haushalte bis zum Jahre 2020 zu konsolidieren. "Dies ist aber nur die halbe Wahrheit"; sagt Hans-Joachim Beck, Leiter Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Tatsächlich würden die Länder vor allem durch die besonderen Regeln des Länderfinanzausgleichs praktisch gezwungen, ihre Steuersätze zu erhöhen. Um zu verhindern, dass die Länder die ihnen eingeräumte Befugnis dazu nutzen, ihre Steuersätze senken und den Steuerausfall zu Lasten der andere Länder ausgleichen, ist im Länderfinanzausgleich geregelt worden, dass zur Bestimmung der Steuerkraft der Grunderwerbsteuer die Einnahmen der einzelnen Länder um die Unterschiede zu bereinigen sind, die sich aus den unterschiedlichen Steuersätzen ergeben. Dadurch würde erreicht, dass diejenigen Länder, die die Steuersätze senken, ihre Einnahmeverluste selber tragen müssen. Dementsprechend verblieben Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen in dem betreffenden Bundesland und werden nicht über den Länderfinanzausgleich abgeschöpft. "Dadurch wird ein Wettbewerb um die höheren Steuersätze ausgelöst", erklärt Beck. "Denn bei denjenigen Länder, die ihre Steuersätze nicht erhöhen, wird für den Länderfinanzausgleich mehr Steueraufkommen angerechnet als sie tatsächlich erzielen." Gewinner seien die Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen. Die Sonderregeln für die Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich müssen daher nach Ansicht von Beck abgeschafft werden.

Vorgeschichte der Grunderwerbssteuer
Durch die Föderalismusreform I erhielten die Bundesländer das Recht, die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer ab 2006 selbst zu bestimmen. Davon haben inzwischen neun der 16 Bundeländer Gebrauch gemacht. "Während man bei dieser Reform davon ausging, dass es zu einem Wettbewerb der Bundesländer "nach unten" kommen würde, und die Bundesländer versuchen würden, durch niedrige Steuersätze die Ansiedlung junger Familien und Unternehmen zu fördern, ist in Wahrheit genau das Gegenteil eingetreten", erklärt Beck. Es sei ein Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ausgebrochen.

Die Grunderwerbsteuer ist 1983 von sieben Prozent auf zwei Prozent abgesenkt worden. Dafür wurden damals sämtliche Befreiungsvorschriften abgeschafft. Um den Wegfall der Vermögensteuer zu kompensieren, wurde 1997 der Steuersatz auf 3,5 Prozent erhöht. "Bereits dadurch drohte der Teufelskreis von höherem Steuersatz und Befreiungen wieder in Gang zu kommen", so Beck. "Die jetzige Erhöhung wird zwangsläufig wieder zur Einführung zahlreicher Befreiungen führen. Gerade dieses Chaos sollte aber durch die Reform 1983 beseitigt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Nord-West der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Ralph Marschner, Geschäftsführer Emmichplatz 3, 30175 Hannover Telefon: (0511) 261848-0, Telefax: (0511) 261848-20

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