Pressemitteilung | k.A.

Grünes Licht für DRV-Mitgliederrundschreiben zu Sicherheitszuschlägen

(Bonn) - Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) wird ab dem 15. Oktober Reiseveranstalter-Mitglieder per Fax-Rundschreiben über die Sicherheitszuschläge von Fluggesellschaften und Möglichkeiten der Weitergabe an die Kunden informieren. Dr. Hans-Jürgen Ruppelt, Direktor beim Bonner Bundeskartellamt und Vorsitzender der für Touristik zuständigen neunten Beschlussabteilung, hat dafür am 15. Oktober grünes Licht gegeben.

Nach Prüfung des Wortlauts ließ die Behörde den DRV wissen, dass die "mitgeteilten Änderungen als zulässige Beratung des Verbandes im Rahmen seiner Betreuungsfunktion für seine Mitglieder und nicht als kartellrechtlich unzulässige Empfehlung" angesehen werden. Damit kann der Branchenverband die bei ihm organisierten Veranstalter über die erheblich gestiegenen Flug-Versicherungen einschließlich der Höchsthaftungssummen-Problematik informieren, die neben den Linien- auch die Ferienfluggesellschaften zusätzlich belasten.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe durch Sicherheitszuschläge gesteigerte Beförderungskosten weitergegeben werden, vermag der DRV seinen Mitgliedern allerdings nicht abzunehmen. Angesichts der Preisbindungsfrist weist der Verband darauf hin, dass Preiserhöhungen nur für neu und längerfristig gebuchte Reisen möglich sind. Um Kunden und Reisebüros darauf vorzubereiten, sollten Zuschläge nicht vor Beginn der touristischen Wintersaison am 1. November 2001 erhoben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Adenauerallee 127 53113 Bonn Telefon: 0228/1060 Telefax: 0228/106266

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