Gründung eines Arbeitgeberverbandes für die Call-Center-Branche ist längst überfällig!
(Bonn) - "Der heute vom Call Center Verband Deutschland getroffene Beschluss zur Gründung eines Zweckverbandes der Arbeitgeber ist längst überfällig. Mit diesem Arbeitgeberverband wollen wir nun schnellstmöglich tarifvertragliche Regelungen treffen, die Mindestentgelte und Mindestarbeits-bedingungen für die Call-Center-Beschäftigten vorsehen." Dies erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Karlheinz Vernet Kosik, am 16.11.2011 bei der Herbsttagung des Call Center Verbandes Deutschland (CCV) in Berlin.
Der Beschluss des Branchenverbandes ebnet nun den Weg, die Arbeits- und Entgeltbedingungen der insgesamt rund 92.000 in externen Call-Centern Beschäftigten durch Tarifverträge zu ver¬bessern. Vernet Kosik weiter: "Es darf nicht sein, dass Vollzeitbeschäftigte in Call-Centern mit Stundenlöhnen von 5,75 Euro oder 6,45 Euro abgespeist werden und Hartz-IV-Leistungen be¬antragen müssen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wir brauchen eine Lohnuntergrenze von 9,50 Euro, damit die Menschen von ihrer Hände Arbeit leben können." Offensichtlich haben nun auch die Unternehmen der Branche erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Mittlerweile merken die Arbeitgeber selbst, dass sie kaum noch qualifiziertes Personal finden, das bereit ist, zu solchen Niedrigstlöhnen zu arbeiten. Nach Angaben des CCV gibt es zur¬zeit rund 20.000 offene Stellen und akute Nachwuchsprobleme bei deutschen Call-Centern. Das liegt nach Auffassung der DPVKOM auch an den miserablen Bezahlungs- und Arbeitsbedingungen in der Branche. "Vor diesem Hintergrund muss es unser aller Ziel sein, diesen von uns beklagten Zustand durch den Abschluss von Tarifverträgen zu beseitigen. Diese müssen dann für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden", so Vernet Kosik.
In diesem Zusammenhang kritisiert der stellvertretende DPVKOM-Bundesvorsitzende nochmals die Tatsache, dass der von der DPVKOM initiierte Antrag auf Einführung eines Call-Center-Mindestlohns von 9,50 Euro nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz im Juli dieses Jahres abgelehnt wurde. Damals entschied der für die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten zu¬ständige Hauptausschuss, dass in der Call-Center-Branche keine sozialen Verwerfungen be¬stehen. Vernet Kosik: "Diese Entscheidung ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar, da sie die wahren Arbeitsbedingungen in deutschen Call-Centern verkennt."
Auch der vor wenigen Tagen vom CDU-Parteitag getroffene Beschluss, sich ab sofort für die Ein-führung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze in den Bereichen einzusetzen, in denen kein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiert, hilft den Call-Center-Beschäftigten nicht un¬bedingt weiter. Zwar ist die Call-Center-Branche ein Bereich, in denen es keine tariflich verein¬barten Lohnuntergrenzen gibt. Die spannende Frage ist jedoch, an welchen allgemeinverbindlich erklärten, tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen sich die in diesem Zusammenhang geplante Kommission der Tarifpartner orientieren soll? Vernet Kosik weiter: "Wir bleiben jedenfalls bei unserer Forderung nach einer Lohnuntergrenze von 9,50 Euro für den Call-Center-Bereich."
Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM)
Pressestelle
Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098