Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

„Großhandelspreise“ sind große Preise / Internetseite www.Fabrik-Einkauf.com zockt Verbraucher mit Werbe-E-Mail ab

(Leipzig) - Richard S. fand die Werbung in einer an ihn gerichteten E-Mail mit der Betreffzeile „iPhone fuer Sie“, ein Handy zu Großhandelspreisen, äußerst günstig. Der Dresdner klickte den angegebenen Link an, interessierte sich jedoch dann nicht weiter für das Angebot. Er konnte es deshalb kaum glauben, als er wenig später per Post von einer RC Online-Vermarktungsgesellschaft Limited mit Sitz in London erhielt, die ihm eine „Teilnahmegebühr“ über 89 Euro in Rechnung stellte. Inhaberin der englischen Limited und Betreiber der Angebotsseite www.Fabrik-Einkauf.com ist Frau Ines Kuster, die in Internetforen schon einschlägig bekannt ist.

„Webseiten mit versteckten Hinweisen auf die Entgeltlichkeit, so genannte Internetkostenfallen, beschäftigen uns in letzter Zeit massiv“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, „doch dies ist eine neue Variante der Dreistigkeit eines Anbieters“. So haben zu dubiosen Rechnungen des windigen Unternehmens auch schon viele Sachsen bei der Verbraucherzentrale Rat gesucht. Sie alle fragen sich nicht zuletzt, wie die Firma überhaupt an ihre E-Mail-Adresse gelangt ist, obwohl sie nirgendwo ihre Daten angegeben hatten. Der Anbieter bedient sich hier eines technischen Tricks. Wer den Link in der Werbemail anklickt, schickt, ohne dies zu ahnen, Daten von sich auf die besuchte Internetseite. Der Anbieter kann die übermittelten Daten einer E-Mail-Adresse und auch einem bestimmten Verbraucher zuordnen. Das ist möglich, weil sich der Verbraucher früher einmal auf einer anderen Seite des Anbieters registriert hat und seine Nutzerdaten von dort übernommen werden.

Neben dem Fabrik-Einkauf unterhält die Limited außerdem die Seite www.iqchampion.com . Der österreichische Internet-Ombudsmann, eine unabhängige Beratungsstelle für Telekommunikationsdienste, hat das Unternehmen bereits auf seine Watch-Liste genommen.

„Wer eine Rechnung der Firma erhält, sollte ihr gegenüber erklären, dass ein wirksamer entgeltlicher Vertrag nicht zustande gekommen ist und die Zahlung der verlangten `Gebühr´ verweigern“, rät Henschler. Nachfolgende Mahnungen, wie eventuelle Inkassodrohungen des Anbieters sollte man ignorieren. Sie dienen einzig der Einschüchterung der Empfänger.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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