Großeinsatz gegen kriminelle Rockerbanden
(Berlin) - Bundesländer gehen konsequent gegen kriminelle Rockergruppen vor!
"Der Staat muss im Kampf gegen organisierte Kriminalität und der dort stattfindenden Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt Grenzen aufzeigen und sich selbst als handlungsfähig im Kampf gegen das Verbrechen präsentieren", begrüßt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz das konsequente Vorgehen der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden gegen die kriminellen Rockerbanden vom heutigen Tage.
Wenn kriminelle Rockergruppierungen im Stile organisierter Kriminalität agieren, müssen die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden mit allen Möglichkeiten gegen diese Strukturen vorgehen. Hells Angels und Co. müssen deutlich spüren, dass die Sicherheitsbehörden sie permanent unter Beobachtung haben und hart gegen sie vorgehen.
"Aufklärung von Straftaten und Zerschlagung von Strukturen sind die eine Seite der Medaille. Man muss die kriminellen Rockergruppierungen dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen", beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz das kriminalistische Ermittlungsziel der Ermittlungsbehörden.
Des Weiteren müssen präventive Maßnahmen gegen dieses Kriminalitätsphänomen getroffen werden. Dazu gehört auch, diese Vereine konsequent zu verbieten.
"Vereinsverbote wirken! Wie das Beispiel des Verbots der Hells Angels in Hamburg 1983 noch heute zeigt, verhindern sie zumindest das unkontrollierte Zeigen ihrer Symbole in der Öffentlichkeit. Schon dadurch wird das martialische Auftreten eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Auch wenn Mitglieder verbotener Rockerclubs nach ihrer Auflösung entweder in andere Chapter bzw. Charter wechselten oder aber in einer Nachbarstadt einen neuen Chapter/Charter gründeten, verbleibt ein Sicherheitsgewinn", so Schulz.
Bundesinnenminister Friedrich irrt, wenn er - wie heute verkündet
- ein generelles Verbot von kriminellen Rockerbanden für nicht zielführend hält.
"Ein Verbot ist ein deutliches, ein starkes Signal an die Protagonisten. Die ewige Leier, dass Vereinsverbote juristisch nur schwer durchzusetzen sind, da nachgewiesen werden muss, dass die Straftaten eines einzelnen Mitglieds für Zwecke des gesamten Vereins begangen wurden und das Delikt jeweils dem Verein in seiner Gesamtheit zugeordnet werden muss, ist ein Armutszeugnis für den deutschen Staat. Kriminelle Rockergruppierungen wie die Hells Angels, Bandidos, Outlaws und Gremium MC, und nur um diese geht es, spielen eine bedeutende Rolle in typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität. Besonders erschreckend, gerade nach den schrecklichen Taten der Zwickauer Todeszelle, ist, dass wir in die Erkenntnisse erlangt haben, dass die Übergänge von Rockern zu Rechtsextremisten und Neonazis teilweise fließend sind. Es glaubt doch wohl niemand ernsthaft mehr an das Märchen, es gehe dort um Männerfreundschaften und ums gemeinschaftliche Motorradfahren?", so Schulz abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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