Große Unterstützung der Popularklage gegen Bundeswehr-Fördergesetz vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof
(München) - Nachdem der Landtag vor der Sommerpause ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr beschlossen hatte, kündigten die bayerischen Landesverbände von GEW und DFG-VK an, dagegen vor das Bayerische Verfassungsgericht zu ziehen.
In der Vorbereitung der Klageschrift, die Mitte Dezember eingereicht werden soll, sind die Initiator*innen bereits jetzt über die große Unterstützung der Popularklage überrascht.
Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, stellt fest:
„Ich denke, dass die Anzahl der Klägerinnen und Kläger deutlich macht, dass die im Gesetz vorgeschriebene Militarisierung von Schulen und Universitäten für bedeutende Teile unserer Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Ob schulisches Lehrpersonal oder Hochschulangehörige, Gewerkschaftsvertreter*innen, Jurist*innen oder Organisationen der Friedensbewegung – bereits jetzt haben sich über 100 Klägerinnen und Kläger bei uns gemeldet!“
Thomas Rödl, Sprecher der DFG-VK Bayern, fügt hinzu:
„Man muss kein Pazifist sein, um Zwangsmaßnahmen vonseiten der Bundeswehr und der Bayerischen Staatsregierung gegen die Wissenschaft abzulehnen. Mit unserer Popularklage gegen das sogenannte ‚Bundeswehrgesetz‘ bietet sich die Chance, aktiv und wirkungsvoll gegen die um sich greifende Militarisierung vorzugehen und die Bundeswehr in ihre Schranken zu weisen. Wir freuen uns über die bisherige Unterstützung und hoffen, es kommen noch einige Kläger*innen dazu.“
Die Klagenden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ wollen mit ihrer Popularklage eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes anstoßen, da ihre Argumente gegen das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren kein Gehör fanden.
Zu den Klägerinnen und Klägern zählen unter anderem der Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechte-Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ Dr. Rolf Gössner, der Friedensforscher und Professor für internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik Dr. Werner Ruf, der Hochschulprofessor Dr. Klaus Weber und der Professor i. R. Dr. Gerhard Steeger. Unterstützt wird die Klage auch von wissenschaftlichen Mitarbeitern wie Dr. Theo Glauch und Florian Muhl.
Neben dem Schauspieler und Musiker Michael Fitz und dem Komponisten, Musiker und Autor Konstantin Wecker gehören zahlreiche Gewerkschaftsaktivist*innen und Funktionär*innen, darunter der erste Bevollmächtigte der IG Metall Würzburg Norbert Zirnsak, der Regensburger ver.di-Vorsitzende Ottmar Georg Kronschnabl, der Aschaffenburger GEW-Vorsitzende Manuel Hoffmann oder das Vorstandsmitglied des bayerischen ver.di-Landesbezirksfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Helga Tögel zu den Klagenden, ebenso wie die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale und die Geschäftsführerin der GEW Bayern Elke Hahn.
Unterstützt wird die Klage auch von Verbänden, wie den bayerischen und baden-württembergischen Landesverbänden der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker Verband e. V., der deutschen Sektion der internationalen Katholischen Friedensbewegung Pax Christi, dem Verein Friedensmuseum Nürnberg e. V. und dem Verein zur Förderung von Friedensarbeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.
„Mit unserer Popularklage wollen wir nachholen, was die Staatsregierung versäumt hat: Eine Antwort darauf zu geben, welchen Platz die Hochschulautonomie noch hat und auch die Gewissensfreiheit des Einzelnen, wenn Soldat*innen ins Klassenzimmer eingeladen werden“,
so die von den Klägerinnen und Klägern betraute Rechtsanwältin und langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp.
Weitere Interessierte Einzelpersonen und Verbände können sich noch zum 30. November 2024 als Mitklagende melden. Weitere Informationen dazu auf unserer Website:
https://www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - Landesverband Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München, Telefon: 089 5440810, Fax: 089 54408122