Großartige Leistungen von MFA werden von Bundesregierung weiterhin ignoriert
(Bochum/Berlin) - Die Bundesregierung hat mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion gestern im Bundestag das vierte Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im parlamentarischen Verfahren wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses die Steuerfreiheit von Sonderleistungen auf Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheitswesen ausgeweitet und der Betrag erhöht.
Somit können nach Inkrafttreten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn von den Arbeitgeber*innen in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 an ihre Arbeitnehmer*innen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise steuerfreie Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro ausgezahlt werden.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Arbeitnehmer*innen in Einrichtungen im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 8, 11 oder Nummer 12 des Infektionsschutzgesetzes oder § 36 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes tätig sind. Damit ist der Weg frei für freiwillige Corona-Sonderzahlungen für Beschäftige in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
In den frühen Abendstunden wurde zudem der Regierungsentwurf zum Pflegebonusgesetz diskutiert und mit den Stimmen der AfD und der CDU/CSU-Fraktion mit kleinen Korrekturen angenommen.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigten im Rettungswesen in der Corona-Pandemie - Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen" wurde auf Grundlage der Beschlussempfehlung durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt. Damit wurde der Gesetzesentwurf nicht weiterentwickelt, aber auch die wichtigen Anliegen zur vollumfänglichen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen von Medizinischen Fachangestellten und zur Stärkung des Berufsbilds mit einem Federstrich vom Tisch gewischt.
Dazu erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.:
"Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sitzen nun zwar beim freiwilligen arbeitgeberfinanzierten Corona-Sonderbonus in einem Boot mit den Beschäftigten in bestimmen Einrichtungen im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst, sie werden aber bei der Stärkung ihres Berufsbildes ignoriert. Es bleibt zu hoffen, dass die Arbeitgeber*innen in den Arzt- und Zahnarztpraxen die Leistungen ihrer Beschäftigten in der Pandemie mit entsprechenden steuer- und abgabefreien Sonderzahlungen im Laufe dieses Jahres honorieren. Kritisieren muss ich an dieser Stelle, dass die Zahlung - anders als bei den Pflegekräften - freiwillig ist und die Gegenfinanzierung fehlt.
Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, wie Kommunen, Renten- und Krankenversicherungen, wird die Zahlung vermutlich deutlich leichter fallen als privaten Einrichtungen, wie den Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Situation der MFA und ZFA im Kleinbetrieb ohne Tarifbindung macht es nicht einfacher. Von der bisherigen Regelung zum arbeitgeberfinanzierten Sonderbonus hat in den zurückliegenden zwei Jahren lediglich jede*r zweite MFA (53 Prozent) und ZFA (54 Prozent) profitiert.
Damit ignoriert die Bundesregierung erneut die großartigen Leistungen insbesondere der MFA, die seit März 2020 der Garant im Schutzwall vor den Kliniken waren und verhindert haben, dass die Kliniken überlaufen. Durch diesen unermüdlichen Einsatz wurden ebenfalls Leben gerettet, denn die MFA haben an der Seite der Ärzt*innen zuletzt sogar 97 Prozent der COVID-19-Patient*innen behandelt und zwar nicht nur in den Arztpraxen, sondern auch in der häuslichen Umgebung und in den Pflegeeinrichtungen. Sie haben sich außerdem um die vielen Fragen der Menschen rund um COVID-19 gekümmert, wenn die Gesundheitsämter überlastet waren. Laut ersten Ergebnissen der Flashmobstudie der Uni Witten-Herdecke haben die MFA 90 Prozent dieser Fragen am Telefon beantwortet. MFA haben sich neben der normalen Versorgung, kurativ und präventiv, besonders um die chronisch kranken Menschen und ihre Angehörigen gekümmert. Sie haben die Kommunikationsfehler der Verantwortlichen in der Politik und in den Institutionen ausgebadet und wurden dafür sowie vieles mehr beschimpft und an den Rand ihrer Belastungsgrenze gebracht. Der Preis, den MFA für diesen unermüdlichen Einsatz zahlen, ist viel zu hoch, denn sie sind zum einen selbst häufig an COVID-19 erkrankt und leiden unter Long-COVID, zum anderen sind sie ausgebrannt und verlassen aufgrund der hohen Stressbelastungen ihren tollen Beruf als MFA.
Diesen hohen Einsatz in der Pandemie für die Gesellschaft ignoriert die Bundesregierung mit ihrer fehlenden Weiterentwicklung des Pflegebonusgesetzes und lässt die MFA mit ihren Sorgen im Stich: MFA sind am Limit und sehen kein Licht am Ende des Tunnels. Der Arbeitsmarkt ist faktisch leer, offene Stellen können nicht nachbesetzt werden. Gleichzeitig schürt der Bundesgesundheitsminister ein erneutes Krisenszenario im Herbst mit der nächsten Welle. Offen bleibt, wer die Versorgung von mehr als 90 Prozent der COVID-19-Patienten übernehmen soll?
Dafür fehlen in den Arztpraxen schon jetzt die personellen Ressourcen. Der Schutzwall vor den Kliniken wird große Löcher bekommen und Engpässe der Gesundheitsämter können ebenfalls nicht mehr aufgefangen werden. Auch einen Impfturbo wird in den niedergelassenen Arztpraxen niemand mehr zünden können und wollen, denn die Honorierung dort liegt immer noch weit unter den Kosten pro Impfung in den Impfzentren oder mobilen Teams.
Am besten beginnt die Bundesregierung schon jetzt, diese dramatische Situation in ihre Überlegungen zur Vorbereitung auf die nächste Welle einzubinden.
Eine Förderung der MFA und ZFA als Gesundheitsberuf habe ich in den gestrigen Reden der Bundestagsabgeordneten bei den Regierungsfraktionen vermisst. Die Medizinischen Fachangestellten wurden zwar von vielen genannt und ihnen sogar persönlich gedankt, aber nicht eine konkrete Maßnahme genannt.
Da die MFA nach Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden, bleiben sie bei der geplanten Weiterentwicklung der Gesundheitsberufegesetze außen vor. Alle anderen Maßnahmen betreffen die Pflege. Das ist richtig und wichtig. Aber auch die Rahmenbedingungen der MFA und ZFA müssen endlich verbessert werden. Auch MFA und ZFA haben Respekt und Gerechtigkeit verdient und das Recht auf eine Bezahlung, gemessen an ihrem Verantwortungsgrad für die Gesundheit von Menschen.
Wir sind kein Gesundheitsberuf zweiter Klasse und wir wollen uns mit unserer Expertise in der ambulanten Versorgung und unserer Sicht auf die Prozesse einbringen. Koordination und Kooperation ist die Zukunft und hier sind insbesondere Medizinische Fachangestellte schon jetzt Expert*innen in unserem Gesundheitswesen. Bei neuen Berufsbilden, wie Lotsen und Gemeindeschwestern, sollten die Schnittmengen zur MFA berücksichtigt werden, aber auch in der Digitalisierung und Entbürokratisierung sollten sie bereits bei der Planung und Entwicklung eingebunden werden. Ärzt*innen vertrauen ihren MFA bei den hochkomplexen Versorgungsprozesse, wie auch Patient*innen ihren MFA und auch ZFA bei Fragen rund um die Gesundheit vertrauen.
Wo bleibt das Vertrauen der Politik in die Leistungen der MFA und ZFA? Wir können auf keinen Menschen in der Pflege verzichten, aber auch Pflege braucht die MFA und ZFA in der ambulanten Versorgung. Zukünftige Versorgung geht nur gemeinsam, insbesondere unter den demographischen Herausforderungen und der bestehenden und steigenden Engpässe bei den Fachkräften und Experten im Gesundheitswesen."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hannelore König, geschäftsführender Vorstand
Gesundheitscampus - Süd 33, 44801 Bochum
Telefon: (0234) 777 28-0, Fax: (0234) 777 28-200