#GroKo-Pläne: Große Mehrheit für #Gleichbehandlung von Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst bei Befristungen
(Berlin) - In der Debatte um die von der Großen Koalition angestrebte Einschränkung von befristeter Beschäftigung schließen sich über 80 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland der Forderung des Arbeitgeberverband Gesamtmetall an, dass für Privatwirtschaft und öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten sollten. Das ergab eine repräsentative Meinungsumfrage von Civey im Auftrag von Gesamtmetall. Nur 6,2 Prozent der Befragten bewerteten diese Forderung negativ.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: "Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst. Die Große Koalition will aber in der Privatwirtschaft eine Quote von 2,5 Prozent für Betriebe mit mehr als 75 Mitarbeitern einführen, während der öffentliche Dienst nach Belieben weiter befristen darf. Wir fordern die gleichen Regeln für alle."
In der öffentlichen Wissenschaft ist mit 43,6 Prozent fast jeder zweite Mitarbeiter befristet, im gesamten öffentlichen Dienst mit 9,5 Prozent fast jeder zehnte. Dagegen liegt der Anteil der befristet Beschäftigten in der Metall- und Elektro-Industrie bei gerade mal vier Prozent, im M+E-Mittelstand liegt er im Durchschnitt bei sechs Prozent.
Zander weiter: "Wenn der Politik wirklich am Herzen liegt, Missbrauch und Menge von befristeter Beschäftigung zu bekämpfen, braucht sie kein Gesetz, sondern nur den Anstand, selber so zu handeln, wie sie das von anderen verlangt. Ausnahmslos alle Gerichtsentscheidungen, die Missbrauch von Befristungen festgestellt haben, sind bei Befristungen mit Sachgrund erfolgt - und zwar ausschließlich im öffentlichen Dienst." Damit verwies Zander auf ein Gutachten des Münchner Arbeitsrechtlers Prof. Richard Giesen.
Zander bekräftigte zudem die Forderungen der Metall-Arbeitgeber an die Große Koalition:
1. Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von insgesamt zehn bis 15 Prozent.
2. Die bestehenden Sachgründe für Befristungen sind aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar. Deshalb: Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch weitere konkretisierte Sachgründe.
3. Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).
4. Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24. Monat der Beschäftigung.
5. Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus ("Prämienbefristung") vereinbart wurde.
Quelle und Kontaktadresse:
(Gesamtmetall) Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
Martin Leutz, Leiter Presse und Kommunikation
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