Pressemitteilung | k.A.

GPK Bundesverband begrüßt das BGH-Urteil gegen Soda-Club / Bundesgerichtshof bestätigt den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

(Köln) - Am 4. März 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Marktmissbrauchsvorwurf, den das Bundeskartellamt gegen den Anbieter von Soda-Club-Besprudelungsgeräten erhoben hatte, in einem Beschluss im Wesentlichen bestätigt. Soda-Club hatte geltend gemacht, dass der Gesamtmarkt für Mineralwasser zu betrachten ist und nicht allein der Markt des durch Besprudelungsgeräte produzierten Mineralwassers, wo das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung habe.

Soda-Club muss nun die Befüllung oder den Tausch der eigenen Zylinder durch Wettbewerber zulassen und auf die Möglichkeit auf dem Etikett der eigenen Zylinder hinweisen. Damit wurde höchstrichterlich ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt. Der Fachhandel braucht damit nicht mehr zu befürchten, von Soda-Club verklagt zu werden, wenn er die Befüllung durch Drittanbieter in Anspruch nimmt oder vermittelt. Der Bundesverband für den gedeckten Tisch, Hausrat und Wohnkultur begrüßt diese Entscheidung.

Das Gericht führt aus, dass, wer ein Besprudelungsgerät angeschafft habe, sich für dieses System entschieden habe und trinkfertiges Mineralwasser nicht als gleichwertige Alternative ansehe. Mit dem von Soda-Club aufgebauten System von Mietzylindern würden einerseits Wettbewerber davon abgehalten, Soda-Club-Zylinder durch eigene zu tauschen. Auf der anderen Seite tauschten Vertriebshändler von Soda-Club auch die Kohlensäurezylinder der Konkurrenz gegen eigene Zylinder aus. Die Eigentumsgarantie stehe dem kartellrechtlichen Verbot des Vorgehens gegen Fremdbefüllung nicht entgegen.

In der Vergangenheit hatten Fachhändler immer wieder Ärger mit Soda-Club, wenn sie die viel preiswertere Fremdbefüllung von Kohlensäurezylindern vermittelten. Soda-Club hatte ein Mietsystem aufgebaut, das dazu führen sollte, dass eine Wiederbefüllung nur über Soda-Club möglich ist. Dagegen ist das Bundeskartellamt vorgegangen, da Soda-Club im Bereich des durch Besprudelungsgeräte produzierten Mineralwassers eine marktbeherrschende Stellung hat. (Az.: KVR 21/07).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband für den gedeckten Tisch, Hausrat und Wohnkultur e.V. (GPK) Pressestelle Frangenheimstr. 6, 50931 Köln Telefon: (0221) 94083-20, Telefax: (0221) 93083-90

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