Pressemitteilung | Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Gottschalk: Bundesrat muss Gesetz zur Lkw-Maut ablehnen

(Frankfurt am Main) - "Das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz über die Einführung der Lkw-Maut gefährdet den Mittelstand im Transportgewerbe in seiner Existenz und darüber hinaus Tausende von Arbeitsplätzen in der Nutzfahrzeugindustrie. Deshalb sollten die Bundesländer dieses Gesetz im Bundesrat ablehnen", betonte Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) am 24. Januar 2002. Es sei schlechter Stil, sich für höhere Belastungen eines konkurrierenden Verkehrsträgers auszusprechen. Die Bahngewerkschaften hatten am 24. Januar 2002 dazu aufgefordert, die Steuer- und Abgabenlast mit der Maut noch höher zu treiben als ohnedies vorgesehen.

Prof. Gottschalk: "Die Renditen im Transportgewerbe reichen bei vielen Betrieben bereits heute nach der vierten Stufe der Ökosteuer nicht mehr zum Überleben. Mit einer zusätzlichen Belastung durch die geplante Maut in Höhe von 3,4 Milliarden Euro würden viele dieser kleinen Unternehmen in den Ruin getrieben." Um dies zu verhindern, müssten die mittelständischen Transportunternehmen an anderer Stelle steuerlich erheblich entlastet werden.

Eine solch dramatische Abgabenerhöhung passe darüber hinaus nicht in die konjunkturelle Landschaft, betonte der VDA-Präsident. Die Situation in der Nutzfahrzeugindustrie sei besorgniserregend: Der Ordereingang im Schwer-Lkw-Bereich sei zweistellig rückläufig. Prof. Gottschalk: "Neben Bayern und Niedersachsen ist vor allem die Beschäftigungslage in Rheinland-Pfalz hiervon betroffen."

"Die Bundesländer sollten sich nicht von dem Hinweis der Bundesregierung beeindrucken lassen, dass ihnen im Fall der Nicht-Zustimmung Mittelzuweisungen für den Schienenpersonennahverkehr gekürzt würden," meinte Gottschalk: "Wenn die Länder dem vorliegenden Gesetz zustimmen, dann kaufen sie die Katze im Sack." Denn das Mautgesetz sieht vor, dass die Einnahmen aus der Lkw-Gebühr allein dem Bund zustehen. Im Gesetz ist nicht festgeschrieben, dass die Einnahmen wieder in Fernstraßenprojekte der Bundesländer zurückfließen. Prof. Gottschalk: "Die Lkw-Maut ist deshalb in der vorliegenden Form lediglich eine neue Sondersteuer, aber keine Gebühr mit Anspruch auf Gegenleistung."

Quelle und Kontaktadresse:
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