Gold-Plating verhindern – Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sichern
(Berlin) - Die Hessische Landesregierung hat heute im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Übererfüllung von EU-Vorgaben (Gold-Plating) zu vermeiden. Die Familienbetriebe Land und Forst fordern den Bundesrat auf, diesen Vorstoß zu unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu sichern.
„Regulierungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, schaden den Betrieben und verschaffen anderen EU-Ländern einen Wettbewerbsvorteil“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Eine praxisnahe und wettbewerbsfreundliche Umsetzung von EU-Recht ist entscheidend, um faire und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Bereits in ihren Forderungen zur Bundestagswahl haben die Familienbetriebe Land und Forst betont, dass bestehende Verordnungen und Richtlinien regelmäßig überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst werden müssen. Neue Regelungen sollten mit einer Auslaufklausel („Sunsetklausel“) versehen werden, um ihre Wirksamkeit nach einem festgelegten Zeitraum zu evaluieren. Auch die Integration von Ausnahmeregelungen aus dem EU-Recht, etwa für denkmalgeschützte Gebäude, ist dringend erforderlich, um den besonderen Anforderungen solcher Objekte gerecht zu werden.
Die Familienbetriebe Land und Forst appellieren an den Bundesrat, den Antrag der Hessischen Landesregierung anzunehmen und damit ein Zeichen für praxisnahe und transparente Rechtsgestaltung zu setzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in) Kommunikation, Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0