GOÄ Novellierung - kein "weiter so"!
(Wiesbaden) - Der BDI sieht in der Entscheidung des Vorstandes der Bundesärztekammer die Vorlage zur novellierten Gebührenordnung für Ärzte abzulehnen, eine Chance für die deutsche Ärzteschaft.
Die private Krankenversicherung muss sich bei den Neuverhandlungen wesentlich partnerschaftlicher verhalten, als sie es bisher getan hat. Die Neuordnung der GOÄ darf keine Einbahnstraße zur Kosteneinsparung von Versicherungsgesellschaften werden.
Die seitherige Vorlage muss einschließlich des Paragrafenteils und der Änderung der Bundesärzteordnung neu aufgeschnürt werden.
Der BDI fordert dabei vor allem die Funktionen der gemeinsamen Kommission für die Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) kritisch zu hinterfragen. Im Interesse der individuellen Rechnungsstellung müssen auch Multiplikatoren als ordnungspolitisches Element einer freiberuflichen Gebührenordnung erhalten bleiben. Die BÄK muss eigene transparente Kalkulationen in die Verhandlung einbringen und darf sich nach den einschlägigen Erfahrungen nicht auf die Daten der PKV verlassen.
All dies könnte funktionieren, wenn ab jetzt die betroffenen Berufsverbände und Fachgesellschaften umfassend eingebunden werden.
Die Fortsetzung der Verhandlungen mit der PKV darf keinesfalls unter dem Motto "weiter so" stehen. Sonst ist der nächste Scherbenhaufen vorprogrammiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Tilo Radau, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50