Gleichstellungsgesetz in Bayern: Kritik am Entwurf
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes als verpasste Chance für eine zukunftsgerichtete Gleichstellungspolitik. Statt das veraltete Gesetz zu modernisieren, sieht der Entwurf sogar eine Förderung von Männern als gleichstellungspolitisches Ziel vor – ein klarer Rückschritt. „Gleichstellung bedeutet, bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen – nicht, Männerförderung zum neuen Leitbild zu machen“, so Renate Maltry, Vorsitzende der djb-Regionalgruppe München/Südbayern.
Aus Sicht des djb steht insbesondere die geplante gesetzliche Zielsetzung, Frauen- und Männeranteile gleichermaßen zu erhöhen, im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen: Maßnahmen zur Förderung eines Geschlechts sind nur bei struktureller Benachteiligung zulässig – und diese liegt bei Frauen auch im öffentlichen Dienst, gerade in Führungspositionen, häufig vor, bei Männern in frauendominierten Bereichen jedoch nicht. Auch das Zurückfahren detaillierter Datenerhebungen und das Abschwächen von Zielvorgaben in Gleichstellungskonzepten gefährden effektive Gleichstellungspolitik.
Der djb fordert ein klares Bekenntnis zu Frauenförderung, verbindlichere Regelungen für die Veröffentlichung von Gleichstellungsdaten sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern – auch und gerade in Führungspositionen. Dazu gehört ein gesetzlich verankerter Hinweis auf die grundsätzliche Teilzeiteignung aller Stellen.
„Die Chance, die Stellung von Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, wird nicht genutzt – an vielen Stellen fehlen rechtliche Sicherungen und Durchsetzungsmöglichkeiten“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.
Statt eines wirksamen Klagerechts sieht der Entwurf ein freiwilliges Mediationsverfahren vor, das ohne Folgen bleibt, wenn keine Einigung erzielt wird. Auch bei den Mitwirkungsrechten und der Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten bleibt der Gesetzentwurf hinter Standards anderer Bundesländer zurück. Der djb appelliert daher an den Bayerischen Landtag, den Entwurf umfassend nachzubessern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Anke Gimbal, Geschäftsführer(in), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0