Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft bleibt auf der Tagesordnung

(Berlin) - "Das lassen wir der Bundesregierung nicht durchgehen, ein wirksames Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft bleibt auf der Tagesordnung", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer heute in Berlin. So könne man mit den Gewerkschaften nicht umgehen.

Seit Mitte 1999 sei ein Dialog geführt worden, den man heute als "Beschäftigungstherapie" bezeichnen müsse. Frauenpolitikerinnen und Gewerkschafterinnen hätten versucht, mit den Arbeitgebervertretern über gesetzliche Regelungen ins Gespräch zu kommen - leider vergeblich. Es sei von Anfang an klar geworden, dass die Arbeitgeberverbände ein Gleichstellungsgesetz ablehnen. "Die Gewerkschaften werden es nicht akzeptieren, dass die Arbeitgeberverbände ein Gleichstellungsgesetz verhindern", sagte Engelen-Kefer. Das könne auch ein Parlament nicht mit sich machen lassen.

Die Gewerkschaften haben bereits 1999 ein Eckpunktepapier für ein moderates Gesetz vorgelegt. "Alle Gesetzesentwürfe, die bislang entwickelt wurden, waren kein "großes regulatives Gesetz", sondern handlungsorientiert und ein Angebot an die Arbeitgeber", sagte Engelen-Kefer und widersprach Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye, der erklärt hatte, dass beide Seiten dieses nicht wollten. Im Übrigen müsse die Bundesregierung sehen, dass es in der Privatwirtschaft nicht nur Arbeitgeber gäbe, sondern auch Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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