GKV-Umfrage: Ein durchschaubares politisches Manöver
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) bewertet die jüngst veröffentlichte Umfrage des GKV-Spitzenverbandes zu angeblich nicht ausreichenden Sprechstundenzeiten niedergelassener Ärzt*innen als durchschaubares politisches Manöver der Krankenkassen am Rande der TSVG-Beratungen im Bundestag.
Der GKV-Spitzenverband hatte in seiner Umfrage 1400 Haus- und Fachärzt*innen zu Ihren Sprechstundenzeiten für gesetzliche Versicherte befragt und herausgefunden, dass rund ein Viertel der Befragten unter der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geforderten Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden pro Woche liegt.
BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies zeigte sich dem Vorgehen der Krankenkassen verwundert: "Die Kassenvertreter verkennen die Versorgungsrealität, wenn Sie die angebotenen Sprechstundenzeiten als Bemessungsgrundlage heranziehen. Es wäre weitaus aussagekräftiger gewesen, wenn man stattdessen die Betriebszeiten der Praxen, beziehungsweise die wöchentlichen Arbeitszeiten der Kolleginnen und Kollegen, untersucht hätte."
Eine entsprechende Studie hat das Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) bereits im Sommer 2018 vorgelegt und herausgefunden, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit niedergelassener Ärzt*innen im Jahr 2015 bei 51,5 Stunden lag. Davon entfielen 45 Stunden auf ärztliche Tätigkeiten, von denen etwa 84 Prozent, das heißt 38 Stunden, GKV-Patient*innen gewidmet wurden; eine deutliche Diskrepanz zu dem Mittelwert von 29 Stunden, der in der GKV-Umfrage ermittelt wurde.
"Die Kassen wissen, dass die überwältigende Mehrheit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch nach der Erhöhungen der Mindestsprechstundenzahl über dem gesetzlich geforderten Wert liegen wird. Trotzdem geben sie das Geld ihrer Versicherten für eine Umfrage aus, weil die vorliegenden Ergebnisse ihnen scheinbar nicht passen. Dieses Vorgehen ist peinlich, weil das hierfür verwendete Geld wiederum in der Versorgung fehlt", so Dr. Spies.
Dass niedergelassene Ärzt*innen bereits heute nicht umfassend für Ihre Leistungen entlohnt werden, ist für die Kassen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Tilo Radau, Geschäftsführer
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