GKV-Finanzierung vor großen Herausforderungen / Bayerischer BKK Chef sieht den Bundesgesundheitsminister in der Pflicht
(München) - Nach aktuellen Berechnungen des Schätzerkreises der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die gesetzlichen Krankenkassen 2024 eine finanzielle Lücke von 3,2 Milliarden Euro verbuchen. Rechnerisch wird damit ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent notwendig.
"Den Krankenkassen fehlen die finanziellen Reserven, um dem Aufwärtstrend bei den Leistungsausgaben Paroli bieten zu können. Der Bundesgesundheitsminister muss endlich seine Hausaufgaben aus dem Finanzstabilisierungsgesetz 2022 erledigen und einen Plan für die finanzielle Zukunft der GKV vorlegen. Die Belastungsgrenze der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ist bereits überschritten, so Dr. Ralf Langejürgen, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern.
Trotz der positiven Entwicklung bei den Beitragseinnahmen bleibt die Lage der GKV angespannt. Insbesondere die Leistungsausgaben entwickeln sich weiter ungebremst nach oben. Im ersten Halbjahr 2023 sind die Ausgaben im Krankenhausbereich, der rund ein Drittel der GKV-Ausgaben ausmacht, um 7 Prozent gestiegen. In der ambulanten ärztlichen Versorgung sind die Steigerungsraten zwar moderater, aber der Bundesrechnungshof warnt in seinem aktuellen Bericht vor einer aus dem Ruder laufenden Entwicklung. Denn immer mehr Leistungen von den Krankenkassen müssen extrabudgetär und somit praktisch ohne Obergrenze von den Krankenkassen vergütet werden.
Langejürgen: "Solange der Bundesgesundheitsminister die kostentreibenden strukturellen Defizite im Gesundheitswesen ausblendet, wird die finanzielle Belastung der Versicherten und Unternehmen weiter steigen. Die GKV hangelt sich von Defizit zu Defizit - mal höher, mal niedriger. Die Lage wird aber von Mal zu Mal schwieriger, weil den Krankenkassen nahezu alle Reserven genommen wurden."
Wie wichtig eine verlässliche Finanzplanung für die GKV ist, zeigt auch ein Blick auf die Pflegeversicherung: Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz erneut um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent (für Kinderlose mit Zuschlag 0,6 Prozentpunkte auf 4 Prozent) angehoben. Die Mehreinnahmen werden jedoch nur kurzfristig zur Kostendeckung ausreichen. Die deutlichen Steigerungen bei den Pflegepersonalkosten und die finanziellen Entlastungen bei den individuellen Pflegekosten gehen aufgrund der jüngsten Gesetzgebung einseitig zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung. Zu allem Überfluss entfällt ab dem kommenden Jahr der Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro.
Resümierend stellt Langejürgen fest: "Die GKV übernimmt immer mehr versicherungsfremde Aufgaben in Milliardenhöhe für den Staat. Statt hier endlich seiner Finanzierungsverantwortung gerecht zu werden, bürdet der Staat den Versicherten im Gegenzug immer Lasten auf. Auf tragfähige Vorschläge für eine solide Finanzierungsreform wartet die GKV seit Monaten vergeblich."
Hintergrund:
Die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler summiert sich im aktuellen Jahr über den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent und dem aktuell erhobenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV von 1,51 Prozentpunkten auf 16,11 Prozent. Zusammen mit der sozialen Pflegeversicherung werden die Beitragszahlenden insgesamt mit 19,51 Prozent (Kinderlose: 20,11 Prozent) bezogen auf das beitragspflichtige Einkommen belastet.
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