Gigabit-Infrastrukturverordnung: zusätzliche Bürokratie vermeiden
(Frankfurt am Main) - Durch den wachsenden Bedarf an Bandbreite und Geschwindigkeit ist der Ausbau von Glasfasernetzen ein zentrales Element der digitalen Infrastruktur. „Die bereits bestehenden Normen bieten eine solide Grundlage für den Aufbau nachhaltiger Glasfasernetze: Sie reduzieren Kosten und vermeiden Fehlinvestitionen. Für die Umsetzung setzen wir auf die qualifizierten Fachkräfte, insbesondere des Handwerks“, sagt Thomas Sentko, Normungsmanager der DKE. „Wir müssen diese Normen nur konsequent nutzen und keine zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Hürden schaffen.“ Denn dies stellt die Voraussetzung dar, den Glasfaserausbau zu beschleunigen und Mehraufwand zu vermeiden.
Die in Artikel 10 der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) geforderten Normen und technischen Spezifikationen hat die DKE bereits gemeinsam mit dem ZVEH und weiteren Marktteilnehmern entwickelt. Die entsprechenden Dokumente wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland publiziert und in Europa im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) sowie weltweit in der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) vorangetrieben.
Um die Gigabit-Infrastrukturverordnung umzusetzen, plant das BMDV, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Konkretisierungsverpflichtung in Artikel 10 der GIA prüft. „Darin sehen wir allerdings ein Risiko“, sagt Sentko. Deutschland habe einen ausreichenden Katalog an Normen und Standards. Die Publikation zusätzlicher konkretisierender technischer Dokumente würde einen Eingriff in das etablierte System der Qualitätsinfrastruktur bedeuten. Dies würde in Deutschland zu Verwirrung am Markt führen und sich schädlich auf das ambitionierte Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus auswirken. Zudem entstünde zusätzliche Bürokratie.
VDE und ZVEH empfehlen daher die Unterstützung des in Deutschland seit Jahrzehnten aktiv gelebten Systems der Qualitätsinfrastruktur. Die Qualitätsinfrastruktur basiert auf multilateralen Verträgen der WTO (World Trade Organization), der Europäischen Union und der Bundesregierung mit den Normungsorganisationen. Ihr Kern besteht aus der Normung und Standardisierung durch Vertreter interessierter Kreise des Marktes in der DKE und einer damit verbundenen Eigenverantwortung des Marktes.
„Unsere e-handwerklichen Betriebe arbeiten erfolgreich mit den zur Verfügung stehenden Normen und Standards und treiben so den Glasfaserausbau voran. Zusätzliche bürokratische Vorgaben führen nicht nur zu Verwirrung, sie könnten auch das Tempo beim Ausbau der Breitband-Infrastruktur drosseln“, warnt Paul Seifert, ZVEH-Referatsleiter Technik und Digitalisierung.
Das Positionspapier Standpunkt zur Konkretisierungsverpflichtung gemäß GIA Art. 10 Absatz 4 steht online zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Maren Cornils, Pressesprecher(in), Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main, Telefon: 069 2477470