Pressemitteilung | k.A.

GFE-Blockheizkraftwerke: Rechtsanwälte erwirken Urteile gegen die GFE Energy AG.

(Dieburg) - Parallel werden weitere Klagen gegen Berater eingereicht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits in der Vergangenheit gemeldet, Klagen gegen die GFE Energy AG eingereicht zu haben. Jetzt werden die ersten Urteile auf vollständige Rückzahlung der an die GFE Energy AG bezahlten Kaufpreise verkündet. "Auch wenn diese Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ist ein erster Schritt für unsere Mandanten getan" teilt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit. Jetzt kann versucht werden, aus den Urteilen zu vollstrecken.

Parallel dazu werden weitere Klagen gegen Berater eingereicht wenn diese die Erwerber von Blockheizkraftwerken nicht über die Risiken und Mechanismen des vorgeschlagenen Konzeptes aufgeklärt haben. Mit den Klagen werden Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten geltend gemacht. Ziel ist es, die einzelnen Erwerber so zu stellen, wie sie ohne den - teilweise kreditfinanzierten - Erwerb stehen würden.

Zur Erinnerung: Bereits Anfang des Jahres wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der GFE ein Gutachten des TÜV Rheinland erstellt. Der TÜV Rheinland überprüfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Leistungsfähigkeit der von der GFE vertriebenen Stromaggregate. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft stellte der Sachverständige elektrische Wirkungsgrade von 33,6 Prozent und 28,6 Prozent fest.

Gegenüber potenziellen Anlegern wurde mit 75 Prozent Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen. Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Betroffene Erwerber von Blockheizkraftwerken, die der Ansicht sind, von "ihrem Berater" nicht ausreichend über die Risiken des Konzepts aufgeklärt worden zu sein, sollten juristischen Rat von einer spezialisierten Kanzlei einholen. Zwischenzeitlich konnten nach Mitteilung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme bewegt werden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "GFE" anschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) Pressestelle Groß-Zimmerner-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: (06071) 823780, Telefax: (06071) 23195

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