GFB: Bahr soll grundsätzliche Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen stoppen
(Unterhaching) - Die GFB steht der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere, nichtärztliche Berufsgruppen äußerst kritisch gegenüber. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung nach dem Facharztstandard. Dabei können nur die Ärzte selbst einschätzen, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen oder im Einzelfall von Nichtärzten ausgeführt werden dürfen.
Im Arztrecht gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt in Diagnostik und Therapie, um die Patienten vor Schaden zu bewahren. Dieser Grundsatz jeglichen ärztlichen Handelns muss auch oberster Leitgedanke über dem Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten sein. Das Patientenwohl und damit die Effektivität der Behandlung und nicht wirtschaftliche Effizienzbetrachtungen müssen weiterhin im Zentrum des Handelns im Gesundheitswesen stehen. Wirtschaftliche Aspekte im Sinne von Einsparungen sind dabei nur ein Kriterium - aller Voraussicht nach auch nur ein kurzfristiges. Sie dürfen daher nie das einzige Kriterium sein. Maßgeblich muss die Qualität der Patientenversorgung im Sinne der jeweils zu erreichenden Ergebnisqualität sein. Zu berücksichtigen sind außerdem berufs-, haftungs- und strafrechtliche Aspekte.
Leistungserbringer und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Diese ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gewährleistet. Die grundsätzlich bestehende Delegationsmöglichkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Kriterium der "Eignung" eingeschränkt. Die grundsätzliche Übertragung ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal führt zu Qualitätsverlust und gefährdet die Patienten. Isolierte Schulungsmaßnahmen können dieses Ausbildungsdefizit aufgrund der Krankheitskomplexität nicht ersetzen.
Die eigenverantwortliche Durchführung von Einzelleistungen durch medizinisches Assistenzpersonal und Pflegeberufe gefährdet die ganzheitliche Therapie insbesondere multimorbider Patienten.
"Der Bundesgesundheitsminister ist aufgerufen, diesen Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu genehmigen und ihn zur Überarbeitung an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuweisen", so Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der GFB.
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